Baby und Job

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Geschrieben von Sunshine! am 14.05.2004, 11:12 Uhr

Arbeitslosengeld, brauche Eure Erfahrungen

Hallo!

Du kannst mal noch schauen, ob du eine Tagesmutter bekommst. Dann wäre evtl. die Zwischenzeit abgedeckt. Evtl. gibts auch Zuschüsse bei geringem Verdienst.

Ansonsten gilt folgendes:
Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (auch z.B. weil du die Betreuung nicht geregelt kriegst): Kein Arbeitslosengeld
Wenn du nur teilweise zur Verfügung stehst (halbtags z.B.): Anteiliges Arbeitslosengeld
Sperrfrist, wenn die Kündigung selbst verschuldet wurde (z.B. AG hat Teilzeitjob angeboten, aber man will halt nicht).
Wenn du darlegen kannst, dass du den Job zu den Bedingungen des AGs nicht mehr machen kannst, aber einen anderen in der Nähe machen würdest, dann kanns sein, dass du auch um die Sperrfrist herumkommst. Es ist aber sinnvoll, das vor der Kündigung mit dem Arbeitsamt abzusprechen, damits später keine böse Überraschung gibt.

Viele Grüße
Sunshine

 
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