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Geschrieben von Conny1966 am 27.02.2003, 9:00 Uhr

arbeitslos und zuviel dazuverdienen?

Hallo,
ich habe die letzten 5 Jahre freiberuflich gearbeitet und habe mich im Dezember arbeitlos gemeldet. Ich denke, dass ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, weiss es aber eben noch nicht genau. Nun zu meiner Frage. Ich hatte mittlerweile wieder den einen oder anderen (kleinen) Auftrag und habe aber noch keine Rechnungen dafür gestellt.
Ich weiss ja, dass ich dazuverdienen darf, es wird aber mehr sein als ich dürfte. Wird das „zuviel” dann in Zukunft monatlich verrechnet, oder muss ich Aufträge ablehnen?
Was ist denn für das AA entscheidend, das Rechnungsdatum oder der Eingang auf meinem Konto?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
LG,
Conny

 
11 Antworten:

Re: arbeitslos und zuviel dazuverdienen?

Antwort von wirbelwind1979 am 27.02.2003, 10:01 Uhr

hi conny!

frag am besten mal bei deiner sachbearbeiterin nach.. ich glaub 165Euro /monat sind frei.. aber wie das jetzt ab 1.4. ist, wenn das 400euro gesetz kommt.. ka... da muss ich mich auch erkundigen..
sandra

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Bist Du Dir sicher dass Du noch Anspruch hast aus Arbeitslosengeld?

Antwort von mamamittochter am 27.02.2003, 10:11 Uhr

Hallo Conny,

wie schon mal hier erwähnt mein Mann ist seit 10 Jahren Freiberufler und wir wissen wenn er Pleite machen würde, könnten wir nicht zum AA um Arbeitslosengeld zu beantragen. Da Du als Freiberufler keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlst, sondern als Selbständiger Dich privat versichern solltest. Also soviel zu dem Thema.

Und zur Deiner Frage , Du darfst wenn Du Arbeitslosengeld bekommst, nur 175 Euro dazu verdienen, ohne dass es mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Was drüber geht wird Dir von AG abgezogen.

ICh hoffe Dir gedient zu haben!

LG Tanja

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Nachtrag! 400 Euro Job hat mit dem Arbeitlosengeldleistung nichts zu tun! o.T

Antwort von mamamittochter am 27.02.2003, 10:14 Uhr

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Re: Bist Du Dir sicher dass Du noch Anspruch hast aus Arbeitslosengeld?

Antwort von conny1966 am 27.02.2003, 10:36 Uhr

Hallo Tanja,
wenn man die sog. Anwartschaftszeit erfüllt, hat man auch als Selbständiger noch Anspruch auf ALG.
Die zuletzt angestellte Tätigkeit sollte nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Diese Zeit verlängert sich z.B. um max 2 Jahre, wenn man Vollzeit (mehr als 19 Wochenstd.) selbständig gearbeitet hat . Verlängerungen gibt es auch noch aufgrund von Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Familienangehörigen.
Es könnte bei mir noch klappen, da ich noch in diese Zeiten hineinpasse, zumindest bin ich nach dem ersten Gespräch nicht gleich wieder nach Hause geschickt worden.
Zum Dazuverdienen: Ich dachte immer man kann max. 20% des ALG dazuverdienen?!
Ist bei mir sowieso nicht viel, da ich halbtagssuchend bin.

Danke,
Conny

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Re:

Antwort von mamamittochter am 27.02.2003, 12:08 Uhr

Hallo Conny, ich möchte Dich nich runter ziehen lassen, aber ich bin mir zu 99,99 % sicher, dass Du leider keine Arbeitslosengeld bekommst. Ausser Du hast die freiwillige Arbeitslosenversicherung zur denen Zeiten geleistet als Du noch selbständig warst. Dann ja! Auf jeden Fall hast Du einen Anspruch drauf. Auch wenn Du Kinder hast und im EU warst. Das wird angerechnet. Das ist klar.Es geht nur um diese Versicherung. Denn ich weiß dass mein Mann als selbständige keine leistet und noch nie geleistet hat, und natürlich sich anderweitig versichert hat. Die Steuer haben nichts mit der Sozialabgaben zu tun, es sind zwei paar verschiedener Schuhe. Steuern zahlt man wenn man Umsätze macht oder bei einem AG beschäftigt ist. Wir leisten gerade keine Sozialabgaben, ausser freiwilligen Krankenversicherung und halt Umsatzsteuer und pipapo. Sonst läuft alles über private Versicherungen. Lebens- Rente- Unfall/ Arbeitsunfähigkeit ect.

Dass die beim Arbeitsamt Dich nicht nach Hause geschickt haben, hat nichts zu sagen. Du sollst Dich auf jeden Fall arbeitslos melden, schon sowieso wegen der Arbeit und Statistik. Die können einem oder anderen schon bei der Arbeitssuche behilflich sein. So ist es nicht, aber wenn es um s liebe Geld geht, dann wollen sie Nachweise, dass Du die Sozialabgaben geleistet hast. Wenn keine, dann gibt es auch keine hilfe.Punkt.

Als normal Verdiener bzw. nicht selbständiger Arbeit wirst Du automatisch/gesetzlich gegen solche Fälle versichert, bei selbständigen NICHT!

Sorry, wenn ich Dich enttäusche, war nicht meine Absicht. Aber ich geb Dir halt einen Rat , Dich nicht auf s AA zu verlassen hast und die Sache selber in die Hand nimmst.

Liebe Grüsse Tanja

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Nachtrag! Was vergessen! Ich bin mir deshalb so sicher, weil ich nach 1 Jahr EU auch mich als ...

Antwort von mamamittochter am 27.02.2003, 12:13 Uhr

... Arbeitslos gemeldet habe, bis ich mein jetzige Job gefunden war ich auch arbeitslos. Und habe nachgefragt , weil mir ein Job über den Weg gelaufen war, in dem ic

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Opps, wo ist der Rest...

Antwort von mamamittochter am 27.02.2003, 12:16 Uhr

HIer der Rest...

in dem ich 120 Euro verdienen könnte. Hat sich aber dann erledigt gehabt.Weil ich dan diese Stelle angenommen hab. Es sind max. 175 Euro die Du frei verdienen darfst. LG Tanja o. T, jetzt muß ich los, mein Arbeitstag ist zu Ende.. lool

LG Tanja

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@Conny

Antwort von wirbelwind1979 am 27.02.2003, 17:25 Uhr

einen anspruch auf arbeitslosengeld hast du normal schon noch!
mein freund war auch arbeitslos, bezug alo-hilfe und machte sich selbstständig.. nun, 1,5jahre später muss er die selbstständigkeit aufgeben und hat anspruch auf weiterzahlung.

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Hab noch was beim Arbeitsamt gefunden....

Antwort von mamamittochter am 27.02.2003, 21:27 Uhr

Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage BEITRÄGE zur Bundesanstalt für Arbeit entrichtet wurden. Das ist aber nicht der Fall! Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

1. Sie müssen arbeitslos sein.

2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

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Re: Hab noch was beim Arbeitsamt gefunden....

Antwort von conny1966 am 27.02.2003, 23:25 Uhr

Hallo Tanja,
hier steht auch noch mal Genaues zu dem Thema Anwartschaft und der Verlängerung um bis zu 5 Jahre:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/anwart/index.html

Grüsse,
Conny

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@Conny

Antwort von mamamittochter am 28.02.2003, 11:06 Uhr

Hallo Conny,

Das ist alles mir schon vorher klar gewesen, mit den Fristen ect. Ich hab mich selber bis auf letzten zwei Monate(Hab jetzt einen halbtags Job) arbeitslos gemeldet. Habe erstens einen Bescheid bekommen , in dem stand dass ich keine Rahmenfristen erfüllt hatte ect. .. Da habe ich einen Widerspruch eingelegt und am Ende Recht bekommen. Jetzt habe ich vom Arbeitsamt einen Bescheid bekommen, der Rückwirkend auf die Monate wo ich arbeitslos gemeldet war, ist. Und bekomme noch nachträglich noch Geld von denen. Ich möchte damit sagen, ich hab mich mit dem Thema auseinander gesetzt und mich intensiv damit beschäftigt, auch mit der Sachbearbeiterin diskutiert. Ich bin vor meiner Schwangerschaft 6 Jahre ununterbrochen gearbeitet und daher war es mir klar, das ich diese Geldleistung bekomme, wäre ja schlimm wenn es anders wäre, da ich die 6 jahren die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe und hätte dafür nichts gehabt?
So nebenbei zum Thema. Auf jeden Fall bei der Geschichte ist mir aufgefallen , dass es sich dabei NUR UM DIESE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG GING!!!!

JEtzt reden wir nichts drumrum...

HAST DU DIESE BEITRÄGE ALS DU NOCH SELBSTÄNDIG WARST ENTRICHTET ODER NICHT?
WENN JA DANN HAST >DU einen Anspruch, wenn nein, DANN NICHT, egal wie lange Du selbständig warst. Und egal wie lange Du im EU warst. Das spielt dabei keine Rolle. ES GEHT NUR UM DIESE BEITRÄGE! FRAG DEINE SACHBEARBEITERIN , SIE WIRD ES DIR DIES AUCH BESTÄTIGEN!

Liebe Grüsse
Tanja

Ich hoffe jetzt verstehst du was ich gemeint habe!!!

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