Baby und Job

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Geschrieben von u_hoernchen am 23.09.2003, 13:14 Uhr

arbeiten nach erziehungsurlaub???

kleine Korrektur: Betreuungskosten kann man zwar von der STeuer absetzen, aber nur bis zur - lächerlichen - Höhe von 1.800 EUR!

ulrike

 
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