Geschrieben von chalmisa am 01.07.2004, 0:43 Uhr |
Arbeiten in der Elternzeit
Hallo !
Ich möchte ab Juli wieder bei meinem Arbeitgeber Nachtdienste machen, erhalte wegen der Elternzeit aber noch Erziehungsgeld.Wieviele Stunden darf ich arbeiten und muß ich Steuern auf den Verdienst zahlen ?
Melden muß ich den Job dem Versorgungsamt ja sowieso, aber wie wird das verrechnet?Da gabs doch einen Link-weiß den jemand ?
Danke !
Sabine
Hier :-)
Antwort von desireekk am 01.07.2004, 22:36 Uhr
Schau mal:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html
War es das?
Désirée