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Geschrieben von sunshine1234 am 14.11.2003, 20:55 Uhr

Arbeiten im Erziehungsurlaub

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn man im Erziehungsurlaub arbeiten möchte ohne Kürzung des Erziehungsgeldes (Geburtstermin 12/2003)?

 
2 Antworten:

Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub

Antwort von Arinicia M am 15.11.2003, 2:44 Uhr

Hallo!

1. Kommt darauf an wieviel dein Mann verdient (wenn du verheiratet bist). Zu einer Kürzung kommt es wenn ihr mit beiden Gehältern die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen überschreitet.

2. Du darfst nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten sonst entfällt das Erziehungsgeld ganz.

LG Arinicia

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Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub

Antwort von tabeamutti am 18.11.2003, 20:00 Uhr

Hi,
soweit ich weiß, darfst Du 400€ auf jeden Fall verdienen.
Aber erkundige Dich vorher bei der Erz.geld Kasse, die wissen da genau Bescheid, od. bei Finanzamt.

LG Sandra

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