Geschrieben von berita am 29.08.2003, 17:26 Uhr |
Arbeiten im Erziehungsurlaub
Hallo,
du brauchst seine Zustimmung. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (Bundeserziehungsgeldgesetz).
LG
Berit
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- Arbeiten im Erziehungsurlaub - Kirstin2 29.08.03, 15:19
- Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub - berita 29.08.03, 17:26
- Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub - Kirstin2 29.08.03, 21:04
- Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub - berita 29.08.03, 17:26
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