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Geschrieben von AndreaL am 13.12.2003, 22:25 Uhr

An trini noch mal wegen Kind krank..

Hi Henni,

da trini nicht online ist (anscheinend...), gebe ich hierzu mal meinen Senf. Aaaalso, so wie ich es mir angelesen habe (es steht irgendwo im Schulverwaltungsblatt hier in Nds.), ist man bei Kinderkrankheiten gehalten, erstmal diese 4 Tage zu nehmen. Natürlich immer nur EINEN, an diesem Tag hast Du die Betreuung für die restlichen wasweißichwieviel Tage zu regeln - was immer sich da regeln lässt. Wenn Du diese Tage aufgebraucht hast, DARFST Du bei Einverständnis Deines Schulleiters Deine Plusstunden anzapfen und wenn dann gar nichts MEHR GEHT, ist es Dir auch gestattet, Urlaub ohne Bezahlung zu nehmen - aber da musst Du wahrscheinlich den Kultusminister oder den lieben Gott persönlich um Erlaubnis bitten.

So sieht die offizielle Regelung aus. Meine persönliche Regelung (der liebe Gott erhalte mir diese Schulleiterin) hatte ich Dir ja unten schon aufgeschrieben.

UND es ist wohl nicht so, dass alle Beamten nur diese 4 Tage haben. Ein Freund von uns (Kommissar) behauptet immer steif und fest, er hätte 10 und will gar nicht glauben, dass ich nur 4 habe... Wat da nun stimmt... ick wees et nich'...

So ist mein vielsagender Kenntnisstand!

LG

Andrea

 
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