Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage. Um die Kosten für die Tagesmutter absetzen zu können, brauch ich ja zumindest mal eine Quittung über die Kosten von ihr. Ich bezahle sie in bar und habe somit auch keine Kontoauszüge. Die Tagesmutter arbeitet für das Jugendamt. Sie nimmt aber nicht nur Kinder, die vom JA vermittelt werden. Sie muss doch sicherlich alle Einkünfte angeben und nicht nur die, die über das JA gehen also auch meine. Kann ich sie daher um eine Quittung bitten ohne dass ich ihr damit Schwierigkeiten bereite? Ist etwas wirr geschrieben, ich hoffe, ihr wisst, was ich meine. Gruss, Dunja
Hallöle....... also..... wenn du für dein Kind eine Tagesmutter bezahlst, dann muss sie dir auch eine Quittung darüber geben, damit du es absetzen kannst! egal, ob sie das jetzt beim JA angibt oder nicht.... das wäre dann ihr Problem! ..... aber die Quittung steht dir zu. L.G. domi
Hallo! Ja klar, soll sie dir den Empfang des Geldes für Kinderbetreuungsleistungen quittieren. Sonst kannst du sie ja nicht absetzen. Ob sie das Geld beim Finanzamt angibt, ist ihre Sache. Allerdings geht sie natürlich ein Risiko ein, wenn du die Kosten absetzt und sie gibt sie nicht als Einnahmen an. Aber wie gesagt - ihr Problem. Wenn sie die Quittung verweigert, weil sie die Einnahme nicht versteuern willst, kannst du die Kosten nicht absetzen. Dann lohnt sich evtl. doch eine andere Tagesmutter. Viele Grüße Sunshine
ot
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