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Geschrieben von fiammetta am 07.12.2003, 11:33 Uhr

an Marit- wegen Beamtenuntersuchung

Hi,

ich hatte vor fünf Jahren einen solchen Termin beim Gesundheitsamt. Der Arzt vergaß mich zu fragen, ob ich schwanger sei... Eine Röntgenaufnahme einer Schwangeren ist aber in solchen Fällen nicht erlaubt, d.h. sollte ich mit dem Knaben noch einmal Bekanntschaft haben, so werde ich sicherlich äußerst giftig werden müssen. Ansonsten sind die Fragebögen, in denen die medizinische Familiengeschichte abgeklärt werden soll, rechtlich unzulässig, da sie sehr tendenzielle, d.h. nicht gerade objektive Fragen stellen - Aussage von meinem Anwalt. Ach ja, die Röntgengeräte hier sind auch noch von vor dem Krieg (relativ) und die Arzthelferinnen sind eigentlich verpflichtet, das Baujaht etc. preiszugeben. Sollten sie das nicht tun und Du bist skeptisch, dann kannst Du die Röntgenaufnahme auch bei einem anderen Arzt machen lassen. Das Schizophrene an diesem Schmarr`n ist, daß Du dann wenigstens in 20 Jahren nach einem Tropenurlaub mit Tbc als Mitbringsel sagen kannst "2003 hatte ich die Krankheit nicht".
Was lernen wir daraus? Du solltest Dich vorher informieren, was überhaupt rechtmäßig an diesen Untersuchungen ist.

LG

Fiammetta

 
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