Baby und Job

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Geschrieben von Ulli am 23.03.2003, 14:48 Uhr

Also ...

... wenn der Arzt verpflichtet war aufzuklären und es nicht getan hat, na dann würd ich sagen, er kriegt das Geld nicht. Ich würde ihm freundlich den 1,7-fachen Satz überweisen, mit dem Vermerk, dass er den Patienten nicht darüber aufgeklärt hat, dass die Kosten über die Versicherung hinausgingen (muss dem Arzt vor der Behandlung vorgelegen haben).
Ich bin aber kein Jurist und ich glaub, danach würd ich zu dem Zahnarzt auch nimmer gehen. ;-)

 
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