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Geschrieben von karinundlukas am 05.11.2003, 12:09 Uhr

Wohngeld?

Haette da ein paar Fragen:

1.)
Wenn ich die in meiner Wohnung (WG) die Miete fuer ein weiters Zimmer uebernehme, damit dort einen Studentin etc. kostenlos einziehen kann uebernimmt dann das Wohnungsamt die Miete dafuer, da das Zimmer ja definitiv fuer das Kind bzw. damit vorbunden ist, und das Kind ja Anpruch auf Wohngeld hat
Ich ja nicht, da ich Studentin bin oder haben Studenten auch Anspruch auf Wohngeld?
Mein Einkommen setzt sich zusammen aus dem Kindergeld fuer meinen Sohne (1 Jahr), Erziehungsgeld und Unterhalt des KV.

2.) Wie muss ich die Miete nachweisen?
Ich bin die Hauptmieterin der Wohnung (4-Zimmer insgesammt 75 qm) und 3 Zimmer sind untervermietet.

3.) Wie verhaelt es sich damit, da die Grundmiete (fuer die gesammte Wohnung) relativ gering ist (insgesammt 600 Euro), die Nebenkosten jedoch relativ hoch:
-50 Euro Oel/Monat im Schnitt; dass 1-2 mal pro Jahr gekauft wird.
-120 Strom pro Monat
-Renovierungen fuer die normalerweise der Vermieter zustaendig waere aber wir machen (muessen). Z.B. durcheschmorrte Steckdosen erneueren (die berennen hier alle paar Monate durch da das Stromnetz zu alt ist), Tueren reparieren dass sie wieder schliessen, etc. (Rechnungen fuer das Materieal vorhanden! Arbeitsleistung wurde teilweise von uns selbst gemacht bzw. "schwarz" bezahlt)

3.) Wie verhaelt es sich mit Telefonanschluss und Internettanschluss? Jeder zahlt davon 1/4 egal ob er es nuetzt oder nicht (entscheiden tut die Mehrheit!). Zaehlt das zur Miete in diesem Fall auch dazu?

4.) Wie sieht es mit den Kosten fuer die Moebel fuer das Zimmer aus? Das Zimmer wurde vor 1,5 Jahren renoviert (Boden geschliffen, gestrichen, Telefonkabel, Internettanschluss gelegt, Bett, Schrank und Tisch gekauft (teilweise gebraucht, teilweise neu (Rechnungen sind nocht da!). Diese Kosten wurden auf 3 Jahre aufgeteilt und schlagen mit 50 Euro pro Monat zu buche, insgesammt waren es knappe 1700 Euro aber es kommen ja immer noch Kleinigkeiten dazu, deswegen haben wir aufgerundet.

4.) Das Zimmer das jetzt frei wird ist eines der grossen Zimmer und macht somit auch mehr als 1/4 der Kaltmiete aus. Insgesammt kostet das Zimmer dann 320 Euro/Monat und bei 6 Euro/Studenlohn fuer Babysitting waere das 53 Std. pro Monat.

Wer kennt sich damit aus?


Tschuess
Karin

 
4 Antworten:

Irgendwie verstehe ich Dich nicht...

Antwort von Ralph am 06.11.2003, 18:02 Uhr

... also für mich klingt das so, als ob die Wohngeldstelle alles bezahlen/übernehmen/berücksichtigen soll, damit Du ein Zimmer untervermieten kannst?

Internet bei Wohngeld? Oder wie? *nixversteh*

Das ganze klingt eher nach Sozialhilfe, aber da gibt es nichts zum Internet dazu, und was Sache des Vermieters laut Mietvertrag ist, das bleibt auch Sache des Vermieters... wenn Ihr es anders löst, ist das Eure Sache, der Staat bleibt da außen vor.

Und kostenlos wohnen lassen auf Staatskosten... nee, also irgendwie blicke ich nicht durch.
Das solltest Du nochmals erklären. :-)

Ralph/Snoopy

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Wohngeld...

Antwort von hase67 am 06.11.2003, 20:34 Uhr

Hallo!!!

Moment, ich versuche mal aufzudröseln, was du geschrieben hast:

Du willst also die Miete für einen weiteren Raum in deiner Wohnung übernehmen und dieses Zimmer kostenlos - bzw. für Babysitting als Gegenleistung - anderen Studenten zur Verfügung stellen, dieses aber offiziell als für dein Kind angemietet deklarieren? Ich persönlich halte es für ausgeschlossen, dass das Wohnungsamt bei so einem Gemauschel mitspielt. Die Konstellation (zumal du ja Hauptmieterin der Wohnung bist) fände ich höchst verdächtig und würde mich als Sachbearbeiter fragen, ob du nicht unter der Hand doch Miete für das Zimmer einnimmst, also quasi bei Inanspruchnahme von Wohngeld doppelt abkassierst... Einmal ganz abgesehen davon, dass du das Geld ja dafür erhalten würdest, dass du dem Kind einen angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellst und nicht dafür, dass du kostenlos einen Babysitter einquartierst...

So, und jetzt zu deinen anderen Fragen:

1. Für die Berechnung würde ich an deiner Stelle deinen Hauptmietvertrag und die Untermietverträge deiner Mitbewohner vorlegen, damit das Wohnungsamt ausrechnen kann, welchen Kostenanteil du selbst trägst. Nur diese Kosten können natürlich für den Wohngeldantrag zu Grunde gelegt werden.

2. Das Wohnungsamt ist meines Wissens nur zuständig für die Bezuschussung der Grund- bzw. Kaltmiete. Die Konstellation in deinem Fall ist daher für die Beantragung von Wohngeld eher ungünstig, weil 1/4 von 600 Euro wohl fast jedem Geldbeutel zuzumuten sind (oder zahlst du mehr?). Anders liegt der Fall natürlich, wenn du noch ein weiteres Zimmer anmietest. Für die Bezuschussung der Nebenkosten wie Erdöl und Strom müsste, denke ich, das Sozialamt zuständig sein, das weiß ich aber nicht genau, und hier gibt es ja wieder das Problem mit dem Studentenstatus.
Was sonstige Kosten angeht, die ihr in Zusammenhang mit der Wohnung habt, weil der Vermieter sich weigert, sie zu übernehmen: Das hat natürlich mit dem Wohnungsamt auch nichts zu tun, die Allgemeinheit bzw. der Steuerzahler kann natürlich nicht dafür geradestehen, wenn euer Vermieter die ihm obliegenden Pflichten nicht übernimmt. Kleinreparaturen sind in einem bestimmten Rahmen vom Mieter zu übernehmen, das ist richtig, aber dafür gibt es einen jährlichen Kostenrahmen (gesetzlich zulässige Höhe kenne ich nicht, müsste aber in deinem Hauptmietvertrag stehen). Wenn ihr dadurch so hohe Kosten habt, wie ihr schreibt, muss der Vermieter auf alle Fälle geradestehen. Etwas hirnrissig ist auch, dass er Reparaturen von euch vornehmen lässt und schwarz bezahlt. Das sind nämlich alles Kosten, die er steuerlich nicht absetzen kann, und das wäre doch bei seinen Einnahmen aus der Vermietung der Wohnung durchaus wünschenswert. Wahrscheinlich ist er einfach wirklich bequem und verantwortungslos.

3. Als Studentin bist du, sofern du nicht BAFöG beziehst (Wohngeld und Bafög schließen sich gegenseitig aus), grundsätzlich auch wohngeldberechtigt. Allerdings haben die Sachbearbeiter da manchmal so ihre Probleme mit der Berechnung der Einkünfte, die ja bei Studenten oft nicht so eindeutig nachzuweisen sind wie bei Gehaltsempfängern.

4. Was die sonstigen Kosten in Zusammenhang mit dem Zimmer betrifft, ist das wirklich dein "Privatvergnügen". Wenn du das Zimmer unbedingt in Luxusausstattung (sprich: mit abgeschliffenem Parkett, Möblierung und Internetanschluss) vermieten musst, obwohl du es dir im Grunde nicht leisten kannst, dann musst du andere Mittel und Wege suchen, um die Kosten dafür wieder reinzuholen - sprich: Abstand von deinen Mietern dafür verlangen.

Zusammenfassend kann ich mich Ralph wirklich nur anschließen: Du kannst nicht erwarten, dass dir Kosten, die durch leichtfertigen oder blauäugigen Umgang mit deinem eigenen Geld entstehen, von einer Behörde zurückerstattet werden...

Grüße

Nicole

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Re: Wohngeld...

Antwort von karinundlukas am 08.11.2003, 17:47 Uhr

Hallo Nicole,

1.) Wuerde mir und dem Kind nicht mehr als 15 qm + 1/4 der Gemeinschaftsraeume (insgesammt ca. 20 qm) zustehen?

2.) Ist nicht eine Betreuung genauso wichtig wie ein Dach ueber dem Kopf?
Ausserdem ist dieser Wohnraum nicht angemessen fuer ein Kind, jede Sozialwohnung haette einen deutlich hoeren Standart!


3.) Bezueglichich
kostenloser Babysitter: Ich will mein Studium zu Ende bekommen und brauche deswegen Betreuung und kann mir gleichzeitig keine leisten und das Jugendamt zahlt 1,5 Euro/Stunde und dafuer finde ich hier keine Tagesmutter!

4.) Bezueglich trotzdem Miete verlangen: Das kann man ja wohl nachpruefen ob auf dem Konto Zahlungen eingehen oder?
Ausserdem war es nicht meine Idee sondern die von der Sozialarbeiterin des Jugendamts ob nicht hier in der WG jemand die Betreuung uebernehmen koennte. Zahlen jedoch nur die erwaehnten 1,50 und ALLEINE dafuer arbeitet wohl niemand oder?

zu 2.) Ja, nur das Kind hat Anspruch auf Wohngeld ich nicht, da ich Studentin bin!

Steuerzahler kann nicht dafuer gerade stehen weil der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt: Aber weil die Wohnug in einem schlechten Zustand war und immer noch Maengel hat (Oeloefen in den Zimmern die mit der Kanne aufgefuellt werden muessen, Stromversorgung die gelegetlich zusammenbricht etc.) ist sie doch so guenstig (Wohnungen mit der selben Groesse kosten hier locker 1100 Euro!).

Weshalb wir manches "schwarz machen lassen": Weil es dann guenstiger ist die Vermieter nichts uebernehmen und die Alternativen des Vermieters nicht durchfuehrbar sind. Ein Biespiel: (hier fliegt des oefteren die Panzersicherung): Ihr duerft halt die Badeboiler nicht benutzen und muesst das Wasser eben auf den Ofen erhitzen.....

Sicher, wenn ich es mir leisten koennte wuerde ich hier ausziehen!

Vielleicht ist die einziege Alternative wirklich das Studium abzubrechen einen Sozialwohnung zu beantragen und von Sozialhilfe zu leben da ich ja in meiner jetzigen Situation durch das gesammte soziale Netz falle aber gleichzeitig der Vater des Kindes 1500 Steuern pro Monat zahlt (eben Singel) und mir somit nur noch 780 Euro geben kann und davon kann ich mir weder 399 Euro Krippengebuehren/Monat leisten noch einen Tagesmutter die 5Euro/Std. nimmt.

Zwei der Vermieterinnen sind sehr alt und der dritte ein Pflegefall (Geschwister), also richtig "boese" sind sie auch nicht schliesslich vermieten sie die Wohnung deswegen "unterm Preis".

zu 3.) Nein ich bekomme keinerlei Bafoeg oder Sozialhilfe etc. Leben von den Unterhalszahlungen des Kindsvaters + Kindergeld fuer das 1jaehrige + Erziehungsgeld.

zu 4.) Telefonanschluss finde ich in der heutigen Zeit keinern Luxus mehr sondern notwendig z.B. wenn Kind krank ist etc. (Ich habe kein Handy, der Kindsvater ebenfalls nicht und auch die Leute die hier wohnen leisten sich dieses Luxus nicht!)

Sonstigen Luxus: Das Zimmer hat keinen Parket sondern einen einfachen abgeschliffenen Holzboden (beim alten Holzboden hat man sich Splitter eingezogen wenn man barfuss lief, da er voellig marode war.) Die Moebel sind von IKEA, und somit auch nicht gerade Luxus pur.

Wegen Internet: Ich studiere Informatik und schreibe meine Diplomarbeit teilweise auch zu Hause, also wuerde ich auch Internetzugang nicht als Luxus definieren. Ich habe ja nicht mal TV etc. also von Luxus wuerde ich da wahrlich nicht sprechen.....

Ja Du hast recht: Ich war seeeehhhhrrrr blauaeugig und habe gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater des Kindes gemacht und nicht bedacht, dass uns der Staat damit nicht mehr genug Geld zum Leben laesst, da er einerseits Steuern vom Kindsvater abkassiert als ob er ohne Kind und Kindsmutter dastehen wuerde und andererseits wird zur Berechnung der Kinderbetreung sein Bruttolohn herangezogen (nicht Nettolohn!!!!!!).

Diese Berechungsgrundlage der hiessigen Kinderkrippengebuehren widerspricht sogar Landesrecht, aber das intressiert ja die Stadt nicht!

Und falls Du meinst ich moechte den Sozialstaat ausbeuten: Ich hab noch nie Sozialhilfe, Wohngeld etc. beantragt/
bekommen und Bafoeg habe ich gerade mal fuer ein Jahr im Studium bekommen habe den Rest mit Nachtarbeit finanziert.

Ich versuche nur Alternativen zu finden wie ich die Betreung reglen kann damit ich studieren kann, bis die Sorgerechtsaufloesung durch ist, das ist alles!!!!!

Aber wahrscheinlich hast Du recht: Eine Alternative ist meine Idee auch nicht wirklich.




Tschuess
karin

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Re: Irgendwie verstehe ich Dich nicht...

Antwort von karinundlukas am 08.11.2003, 20:34 Uhr

Sorry wenn ich es ein bischen verwirrend geschrieben habe. Aber ich dachte ich haette mein Problem wegen der Betreuung meines 1 jaehrigen Sohnes aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts bereits so breit "ausgetretten", dass ich es nicht mehr erwaehnt habe, da ich vorraussetzte es waere bereits bekannt.

Karin

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