Mitglied inaktiv
Wie genau definiert sich das?!?! Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen, werden ja aber eigentlich wenn's um einige Sachen geht nicht als "Lebenspartnerschaft" (gibt's ja nur bei homosexuellen) anerkannt. Außerdem hab ich das ALLEINIGE Sorgerecht (man kann ja nie wissen...). Bin ich jetzt alleinerziehend oder wie soll ich das verstehen?!
für mich ist alleinerziehend erst dann, wenn ich mich auch alleine ums Kind kümmere, sprich, wenn ich alleine (oder nicht mit dem Kindsvater) lebe. Das, was ihr habt ist ja dann eine normale Lebensgemeinschaft und wird zumindest in Ö auch gleichgesetzt wie eine Ehe (wenn es z.b. um gewisse Zuschüsse geht, zählt das gesamte Haushaltseinkommen). lg max
Für die Lohnsteuerstelle wärst Du jetzt z.B. nicht alleinerziehend, weil in Deinem Haushalt noch jemand Anderes (und dazu noch der KV) wohnt, der sich ums Kind kümmern könnte... Du, aber mal davon abgesehen, es gibt so viele Paare, wo die Frau trotzdem "alleinerziehend" ist obwohl der Mann ebenfalls zu Hause ist... *g* Als alleinerziehend bezeichne ich jemanden, der sich wirklich ganz alleine um das Aufwachsen, die Erziehung und das Wohl des Kindes kümmert, wo der Papa gar nicht oder selten vorbeikommt (oder gern auch umgedreht, der Papa das alles macht und die Mama nimmer da ist) - also jemand wie ICH z.B. *g* LG Sue
In meiner Heimatstadt zählt als Nachweis, dass man allein erziehend ist, der Unterhaltstitel gegen den Kindsvater oder dessen Ummeldebestätigung von der Meldebehörde, wenn der Partner/Kindsvater ausgezogen ist. Beim Erziehungsgeld hat eine eidesstattliche Versicherung über die Trennung ausgereicht. LG Karin
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