Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kirsche30 am 11.09.2005, 22:40 Uhr

WIr ziehen zusammen.

Hallo liebe AE's. War schon lange-lange nicht mehr hier (1,5 J.?),mich kennt hier wahrscheinlich auch keine/r mehr, wollte euch trotzdem mal was fragen. Bis jetzt bin ich AE-Mutti von einem 2-j. Spatz, demnächst habe ich vor zu meinem Freund zu ziehen (er wohnt ca. 300 km weit weg), unsere 1-jahr-lange WE-Beziehung macht uns nicht mehr ganz glücklich :) Worum ich mir sorgen mache, ist - welchen Status bekomme ich durch den Umzug zu meinem Freund? Bin ich dann immer noch AE (heiraten wollen wir erstmal nicht) und kriege ich noch meine Leistungen, die ich jetzt noch bekomme, oder falle ich dann meinem Freund zu Last? Danke für eure Kommentare schon mal im voraus, ganz liebe Gruesse, kirsche30

 
4 Antworten:

Re: WIr ziehen zusammen.

Antwort von MelB am 12.09.2005, 6:56 Uhr

Glückwunsch erstmal! :-)
Ich weiß ja nicht, welche Leistungen du bekommst, aber du wirst nicht mehr als alleinerziehend gelten. Heißt: Steuerklasse 2 fällt weg und bei Hartz4 wird sein Einkommen so weit ich weiß auch angerechnet.
Unterhalt fürs Kind und Kindergeld bekommst du auf jeden Fall weiter, Unterhalt für dich nur unter bestimmten Umständen.
Unterhaltsvorschuss bekommst du so lange ihr nicht verheiratet seid.
Liebe Grüße,
Melanie

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Re: WIr ziehen zusammen.

Antwort von kirsche30 am 12.09.2005, 10:53 Uhr

Hi Melanie, ich kriege momentan ALGII. Soviel ich verstehe, gibt es finanziell lauter Nachteile beim Zusammenziehen *g*
Was denn für Unterhaltsvorschuss meinst du? Und was für 'bestimmte Umstände'? LG, kirsche30

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Re: WIr ziehen zusammen.

Antwort von Peli75 am 12.09.2005, 14:58 Uhr

Also finanziell gibt es für dich wirklich nur Nachteile, wenn ihr zusammenzieht. Der Unterhalt fürs Kind bleibt natürlich gleich, aber wenn dein Freund arbeitet und halbwegs verdient wird dir sicher AlG2 gestrichen.
Schau doch mal: http://www.osnabrueck.de/php/online-rechner/alg2-eingabe.htm

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Re: WIr ziehen zusammen.

Antwort von MelB am 12.09.2005, 17:03 Uhr

Hallo nochmal!
Mit Unterhaltsvorschuss meine ich das Geld das ich zB vom Jugendamt bekomme, weil der Vater meiner kinder selber nicht zahlen kann, also praktisch der Unterhalt fürs Kind.
Beim Ehegattenunterhalt wird meines Wissens auch das Einkommen des neuen Partners berücksichtigt, aber damit kenne ich mich nicht aus, weil es bei uns eher so wäre, dass ich meinem Mann Unterhalt zahlen müsste, weil ich arbeite, und der nicht ;-)
Naja, und außerdem spart ihr eine Miete und jede Menge Nebenkosten. Könnte sein, dass du Null-Null raus gehst.
Gruß,
Melanie

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