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Geschrieben von stefanie.02-08 am 31.10.2012, 21:30 Uhr

Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Guten Abend,

meine Schwester hat mir schreckliches anvertraut und wohnt zur Zeit bei mir . Ihr Mann hat sie mehrfach in der Ehe zum Sex gezwungen, sie vergewaltigt und geschlagen. Leider hat sie sich nie getraut zur Polizei zu gehen und hat auch keine Beweisemittel da das schon etwas länger her ist. Nun hat sie sich getrennt und er droht ihr Schulden zu machen und das sie auch dafür bezahlen müsse.

Nun ist die Frage ob sie die Misshandlung und Vergewaltigung trotzdem noch anzeigen kann und was dann passiert. Besteht Hoffnung das er noch dafür belangt wird? Er meinte das kann sie ihm nicht beweisen und er das wäre sowieso verjährt.

Danke sehr

 
12 Antworten:

Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Keldana am 31.10.2012, 21:46 Uhr

1.) Zitat: "Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus § 78 StGB eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen."

Also da würde ich sagen, kann er das mit der Verjährung wohl eher vergessen. Es sei denn, das wäre schon wirklich ewig her.

2.) Anzeigen können kann sie es natürlich. Die Frage ist natürlich, wie das dann "aussieht". Denn wenn eine Trennung erfolgt, dürfte so ein Richter schon "aufmerksam" werden.

Was aber nicht heißen soll, dass sie es nicht anzeigen sollte. Nur ist die Hoffnung auf Verurteilung ohne Zeugen und wenn es schon was her ist, nicht sonderlich groß. Und versteh ich das richtig ? Sie hat ihn darauf angesprochen und er meint, sie könne es eh nicht beweisen ? Also das ist natürlich ziemlich dumm, dem "Täter" auch noch anzukündigen, dass man etwas unternimmt. Scheint er sich ja recht sicher zu sein, dass sie ihm nichts kann.

3.) Wenn sie sich trennt, dürfte es für ihn nicht so einfach sein, Schulden zu machen, die sie dann zahlen muß. Sollte sie natürlich direkt mit nem Anwalt besprechen und direkt mit der Trennung auch die Konten "trennen" und eventuell Scheidung einreichen. Um sicher zu gehen.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Port am 31.10.2012, 22:07 Uhr

Hallo,

Deine Schwester muss schnellstens zum Anwalt und offiziell einen Trennungszeitpunkt festlegen lassen.

Ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir in meiner länger zurückliegenden Ehe war. Mein Ex-Mann hat auch Schulden gemacht, nachdem schon klar war, dass die Ehe keinen Bestand mehr hat. In unserem Fall war klar, dass ich nichts mit dem Kredit zu tun habe, den er zu diesem Zeitpunkt bei der Bank aufgenommen hat, denn er hat ihn allein unterschrieben. Die Scheidung war da noch lange nicht eingereicht.

Wie das allerdings mit irgendwelchen Ratenkäufen, z.B. bei Versandhäusern aussieht, weiß ich nicht. Oder wenn der Bursche den Strom für die Wohnung nicht mehr bezahlt oder oder oder... Das kann aber ein Anwalt beantworten.

Ebenso kann ein Anwalt beantworten, wie es sich mit den Vergewaltigungs- und Prügelbeschuldigungen verhält. Die Frage ist, was sie damit erreichen will, dies jetzt noch anzuzeigen? So hart es klingt, aber ich fürchte, das ist eine Baustelle, in die ich nicht meine ganze Kraft einbringen würde mit zweifelhaftem Erfolg und viel Seelenpein und Aufwand.

Fakt ist, dass sie jetzt weg ist von ihm, und das soll so bleiben. Sie sollte also zusehen, dass sie in ein neues Leben startet und sich dafür Hilfe holt.

Sie muss ganz schnell zum Anwalt. Der wird ihr auch beim Erstgespräch anhand ihres Einkommens sagen können, ob sie einen Beratungsschein haben kann und nichts bezahlt, oder wie das jetzt alles weiter geht.

Also: Schnellstens Termin machen und ab zum Anwalt! Am besten gleich mit Kopien der Verdienstbescheinigungen von ihr und ihrem Mann.

Liebe Grüße und alles Gute für Deine Schwester!

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Patti1977 am 31.10.2012, 22:10 Uhr

hallo,

zu der vergewaltigung kann ich ncihts sagen. aber zu den schulden. ausser nichtzahlung der miete und nichtzahlung von raten, wo sie schon im vertrag drin steht, kann er nichts machen ohne ihre unterschrift. da kann sie drüber stehen und ihm das auch sagen. es ist wahrscheinlich momentan die einzige macht, die er über sie hat aber es ist eine seifenblase. sie soll mietvertrag für sich kündigen (versuch ist es wert) und bei hausfinanzierung oder auto vorsorglich die bank über trennung informieren. das verhindert bei ratenrückständen nichts aber kann bei vergleichen mal als positiv ausgelegt werden.

wie gesagt: neue schulden kann er nicht machen ohne ihre zustimmung auch wenn sie verheiratet sind. es ist ein ammenmärchen, dass ehepartner für alles des anderen einstehen müssen. nur das, was man auch unterschrieben hat.

anzeigen würd ich es trotzdem. allein um die stärke zu beweisen sich nicht mehr unterbuttern zu lassen. für ihr selbstbewusstsein einen schritt gegen ihn gegangen zu sein.

gemeinschaftskonten auf und-konto umstellen, dispo streichen lassen, eigenes konto einrichten.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von stefanie.02-08 am 31.10.2012, 22:25 Uhr

Ein neues Konto hat sie sich schon eingerichtet und hat sich auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet das sie bei mir lebt. Die Vergewaltigungen sind 2008/ 2009 passiert und zu Anfang hat sie auch gesagt das sie zur Polizei geht und ihn anzeigt. Er meinte das er aussagen wird das der Sex einvernehmlich war und sie es so wollte.

Auf jeden Fall hat sie Angst wenn sie ihn anzeigt das sie nochmal vernommen wird und alles hochkommt, vor allem hat sie Angst das sie irgendetwas vergißt und die Polizei es dann gegen sie verwendet.

Sie hatte vor ihrem mann schon mal einen gewaltätigen Freund wo sie sich gewehrt hat und hinterher hieß es bei der Polizei das die Anzeige eingestellt wird da es keine Zeugen gab.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Port am 31.10.2012, 22:37 Uhr

Ich kann es nur noch einmal sagen: Sie sollte ihre Kraft für andere Dinge einsetzen, WENN SIE ES KANN! So wie Du es beschreibst, kommt bei einer Anzeige Nullkommagarnix bei rum, außer, dass sie ihm Ärger beschert, denn er muss natürlich zur Polizei, um eine Aussage zu machen, er muss mit einer Anklage rechnen und evtl. mit einer Bestrafung. Letztlich wird aber nichts dabei rauskommen, denn sie hat keine Beweise.

Ein Therapeut wäre da vielleicht sinnvoller. Und ein Anwalt. Der ist in jedem Fall der allererste Ansprechpartner, weil er zu JEDEM ihrer Probleme etwas Nützliches sagen kann.

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Re: ich bin ganz bei port...

Antwort von spiky73 am 01.11.2012, 1:22 Uhr

... und unterschreibe bei ihr.

hallo steffi,

ich bin bei der u.s. militaerpolizei angestellt und auch innerhalb der militaergemeinde werden immer mal wieder vergewaltigungen oder "nur" sonstige sexuelle uebergriffe angezeigt (wobei die grenzen dazwischen oft recht verschwommen sind). solche anschuldigungen werden natuerlich auch hier sehr ernst genommen, aber meine bisherige beobachtung war, dass von 10 vergewaltigungsvorwuerfen schaetzungsweise 9 haltlos waren.
in den befragungen kam dann meist heraus, dass entweder die ehefrau fremdgegangen ist, sich das schlechte gewissen bei ihr gemeldet hat - und sie dann die geschichte erfunden hat um vor sich besser dazustehen und dem ehemann gegenueber eine gute entschuldigung zu haben, falls er ihr auf die schliche kommen sollte.
oder aber es geht um ein aehnliches szenario wie von dir beschrieben - die tat wird erst nach vielen monaten angezeigt, und zum schluss kommt dann oft bei den befragungen heraus, dass das angebliche opfer und der beschuldigte eine beziehung miteinander hatten und sich aktuell in einer trennungssituation befinden, oder sich die anzeigerin aus sonstigen gruenden (wie verschmaehte liebe) an dem beschuldigten raechen will. und selbst wenn ein restverdacht bleibt - so eine tat ist nach einer gewissen zeit medizinisch nicht mehr nachzuweisen, vor allem, wenn das opfer dann auch zwischenzeitlich noch geduscht und somit eventuelle spuren vernichtet hat. da steht dann eben das eine wort gegen das andere, wenn so eine tat erst nach wochen, monaten oder sogar jahren zur anzeige gebracht wird.

ich moechte damit nicht die anschuldigungen deiner schwester in zweifel ziehen - das thema an sich ist schlimm genug - sondern jede frau, die so etwas erlebt hat ermutigen, sich schnellstmoeglich an die polizei zu wenden. fuer mich selbst wuerde ich hoffen, dass ich in einer entsprechenden situation die kraft haette genau das, was ich hier gerade geschrieben habe, auch selbst zu befolgen.

generell schadet es jedoch nicht, diese sache auch beim anwalt ihres vertrauens anzusprechen. schliesslich ist es gut moeglich, dass einem fachmann/einer fachfrau zu dem thema noch etwas einfaellt, das wir hier nicht bedacht haben. immerhin sind wir hier laien und keine juristen.

aber wenn deine schwester schon zum wiederholten male an einen gewalttaetigen partner geraten ist, sollte sie auf alle faelle einen therapeuten mit ins boot nehmen um das erlebte aufzuarbeiten und fuer sich selbst verhaltensmuster und den grund herauszufinden, weshalb sie offenbar nur zu gerne an genau diesen typ mann geraet. vor allem um solche beziehungsdesaster in zukunft vermeiden zu koennen. darauf hinzuwirken waere mir an deiner stelle momentan das wichtigste.

deiner schwester alles gute,

liebe gruesse, martina.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.11.2012, 9:59 Uhr

Würde sie es denn ertragen, wenn sie das ganze Drama mit Befragungen, Anfeindungen, Öffentlichkeit, Prozess, Vernehmungen..... durchsteht, und dann wird er aus Mangel an Beweisen freigesprochen? Wenn sie dafür stark genug ist, kann sie es versuchen.

Ich denke aber, dass ihre Kraft derzeit woanders dringender gebraucht wird.

Sie kann es ja in ein paar Jahren, wenn die ganze Scheidung usw. durch ist, versuchen - aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Weniger Beweise als jetzt hat sie dann wahrscheinlich auch nicht. Und manchmal hilft alleine das Wissen um eine spätere Option, die Sachen jetzt zugunsten drängenderer Probleme ruhen zu lassen.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Sternenschnuppe am 01.11.2012, 10:05 Uhr

Hm,..... ich würde sie schon zu einer Anzeige ermutigen, selbst wenn diese eingestellt wird.
Es würde ihr helfen aus der Opferrolle heraus zu kommen, aktiv zu werden, ihm Grenzen zu setzen.

Und , was ich auch nicht außer Acht lassen würde : So Typen ändern sich nicht, vielleicht macht er es bei der nächsten Frau auch und diese zeigt ihn auch an, dann ist das mit Deiner Schwester zumindest aktenkundig.

Toll, dass Du sie unterstützt, sie sollte sich auf jeden Fall therapeutische Hilfe suchen, und dort auch herausarbeiten, ob sie das mit der Anzeige macht.

Es geht nicht nur um eine Verurteilung, sondern auch darum ihn nicht mehr zu decken.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.11.2012, 10:23 Uhr

Ahhhh, sowas mag ich GAR nicht, dieses hintenrum-unausgesprochen-implizierte: "Wenn Du ihn nicht anzeigst bist Du mitschuld, wenn er es wieder tut!"

Wenn sie jetzt auszieht, sich trennt, die Konten sortiert, die Scheidung einreicht..... dann tut sie ja aktiv etwas. Sie befreit sich sogar viel aktiver aus der Opferrolle, als wenn sie jetzt zur Polizei geht und denen quasi ihre "Befreiung" überträgt.

Eine Verurteilng des Täters kann ein guter Abschluss sein, ein Tüpfelchen auf dem I, ein Sahnehäubchen auf dem Aufarbeitungs-Kuchen - zumal wenn sie so unwahrscheinlich ist wie hier. Im Moment geht es um den Grundteig, und der besteht aus den Dingen, die jetzt getan werden MÜSSEN. Der Anzeige schadet es nicht, wenn sie noch 10 Jahre warten muss.

(Kann ja auch ein hübsches Drohmittel sein: Halte die Klappe, sonst zeige ich Dich doch noch an. Denn auch, wenn eine Verurteilung unwahrscheinlich ist - Spass macht so ein Prozess auch dem Täter nicht, und es bleibt eine Restunsicherheit.)

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Ich sagte nicht morgen ....

Antwort von Sternenschnuppe am 01.11.2012, 11:37 Uhr

Sondern eventuell irgendwann.
Denn möglicherweise ist sie nicht die Einzige.
Und wer weiss, vielleicht auch nicht die Erste ?

Das hat doch mit hintenrum nichts zu tun, sondern damt welche Schritte sie möglicherweise gehen könnte ! , um für sich damit abzuschließen.

Dann, wenn sie so weit ist.

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Re: Vergewaltigung in der Ehe anzeigen

Antwort von Dreierbande am 01.11.2012, 12:25 Uhr

Ich kann nur sagen, wie es bei mir war. Ex1 ist nicht belangt worden für Gewalt, Mißhandlungen und Vergewaltigungen in der Ehe, ebenso nicht für die gefälschten Unterschriften und auch nicht für die Nichtzahlung des Kredits ( zu dessen Mitunterschrift ich von ihm gezwungen wurde - in der CC-Bank, dessen Mitarbeiterin einfach rausgegangen ist, als Ex1 mit den Drohungen anfing).
Ich ging durch die Hölle, bin erst über 10 Jahre nach alledem in der Lage, endlich ne Therapie zu machen, hab ne Inso hinter mir wegen Exens Schulden, das Sozialamt hat mich damals hängen als ich die Miete mangels Einkommen nicht zahlen konnte, weil Ex1 falsche Aussage machte und behauptete, er würde dort ebenfalls wohnen und viele Dinge mehr.
Anwalt nehmen, zur Frauenberatungsstelle gehen, Psychotherapie anfangen. Aber nichts im Alleingang gegen den Ex, ich bin böse drauf reingefallen, hatte zu der vergangenen Ehehölle noch die nachfolgenden Dinge zu tragen ( u.a. auch Morddrohungen und Drohungen, was Kindesnetführung betrifft). Ex1 ist bis heute fein raus, zahlt nichts, nichtmal Unterhalt ( obwohl er könnte), hat seinen Wohnsitz ins nichtgreifbare Ausland verlegt, wohnt aber in Deutschland - inoffiziell, er hatte bis Dato keine Konsequenzen für seine Taten zu tragen, für eine einzige Anzeige meinerseits gegen ihn ( der mehreren) bekam er ne Bewährungsstrafe und das wars.

An Gerechtigkeit in Deutschland glaube ich schon lange nicht mehr, die deutsche Justiz ist ein Schlag ins Gesicht.

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Ich habe meinen Ex angezeigt

Antwort von Schippchen am 01.11.2012, 15:13 Uhr

Wegen Nötigung, Beleidigung und versuchter Vergewaltigung (man kam mir gerade rechtzeitig zu Hilfe).

Es ist nichts passiert. Nach ein paar Wochen hat meine Mutter (Ich wohnte nicht mal mehr bei ihr!) Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren eingestellt worden sei, weil ja nichts passiert ist und überhaupt, ich hatte ja einen Pyjama an und damit das Ganze provoziert. Verdammt, ich hatte ihn schon längst gebeten zu gehen, hatte eine dicke Jogginghose und ein langes Shirt an, in dem ich schlafen wollte, weil es Winter war!

Und ein Strafmaß von 15 Jahren wird fast nie verhängt, selbst Raubkopierer werden oft härter bestraft...

Was deine Schwester durchgemacht hat ist ganz ganz furchtbar und tut mir unendlich Leid... aber der deutsche Rechtsstaat hat für solche Opfer meist kein Ohr. Dann wird aus der sich trennenden Ehefrau plötzlich die rachsüchtige Zurückgewiesene oder aus der 16-jährigen Schülerin wie meiner besten Freundin eine aufmerksamkeitsuchende verzweifelte Teenagerin, die Lügengeschichten erzählt, weil sie sich mit ihrem Freund gestritten hat. Sie durfte wegen Falschaussage Sozialstunden machen, nachdem die Beamtin ihr so zugesetzt hat, dass sie behauptete, es wäre doch alles gelogen, um nur nach Hause zu kommen.
Natürlich könnt ihr Glück haben und der Fall landet bei einem vernünftigen Staatsanwalt, doch meine Erfahrungen sind anders...

Ich hoffe von ganzem Herzen, dass sie diese Ehe irgendwann aufarbeiten kann und ihre Liebe vielleicht sogar später wieder einem wirklich tollen Mann schenken kann, auf jeden Fall aber, dass sie wieder glücklich wird...

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