Geschrieben von Frank NRW am 10.08.2005, 12:23 Uhr |
Unterlagen werden nicht rausgerückt
"Es kommt drauf an... sind Arbeitrechtliche Schritte nicht immer "kostenlos"? Mir war so, dass Arbeitsgerichtsverfahren dem Arbeitnehmer nichts kosten?! "
Quatsch! Es findet in I. Instanz keine Kostenerstattung statt.
Dann wären Anwälte, welche ausschließlich im Arbeitsrecht (uns hierunter ist dieser Punkt zu zählen) ziemlich arm drann ;-)
Die Kosten des RA entsprechen denen des Zivilverfahrens!
- Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 11:24
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Frank NRW 10.08.05, 11:36
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Sunny1973 10.08.05, 12:11
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - VeraundZoé 10.08.05, 12:20
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Frank NRW 10.08.05, 12:23
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 12:46
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Murmeline 10.08.05, 13:00
- Klage und Kosten - Rob 10.08.05, 17:07
- 1. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst! - tinai 10.08.05, 13:04
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 12:46
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - matiz 10.08.05, 15:38
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 21:19
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