Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Frank NRW am 10.08.2005, 12:23 Uhr

Unterlagen werden nicht rausgerückt

"Es kommt drauf an... sind Arbeitrechtliche Schritte nicht immer "kostenlos"? Mir war so, dass Arbeitsgerichtsverfahren dem Arbeitnehmer nichts kosten?! "

Quatsch! Es findet in I. Instanz keine Kostenerstattung statt.

Dann wären Anwälte, welche ausschließlich im Arbeitsrecht (uns hierunter ist dieser Punkt zu zählen) ziemlich arm drann ;-)

Die Kosten des RA entsprechen denen des Zivilverfahrens!

 
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