Geschrieben von Neuanfang2017 am 25.02.2019, 11:38 Uhr |
Unterhaltsvorschuss
Hallo ihr Lieben...
Lang ist's her, dass ich mich gemeldet hab/hier geschrieben hab...
Bisher hat mein Ex mir den Kindesunterhalt bezahlt, jetzt kam schon den zweiten Monat nur ein Bruchteil.
Er ist total überschuldet, das weiß ich auch. Jetzt mal ne Frage, wie läuft das mit dem Unterhaltsvorschuss? Klar, Antrag ausfüllen, Dokumente dazu und ab geht's. Aber was passiert dann? Was macht das Amt? Und wie lang dauert es, bis man den Bescheid kommt? Wie läuft das dann mit dem Zurückholen beim Vater? Geht das denn überhaupt, wenn der total überschuldet is?
Viele Grüße,
Neuanfang2017
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von shinead am 25.02.2019, 13:59 Uhr
Ob der KV überschuldet ist oder nicht spielt für den Kindesunterhalt keine Rolle. Der ist zuerst zu bezahlen. Um das restliche Geld (bis zur Pfändungsgrenze) dürfen sich dann die Gläubiger prügeln.
Also: ab zum Jugendamt und einen Titel erstellen lassen. Danach soll das Jugendamt dem Herren klar machen das ERST der Unterhalt bezahlt wird, dann alle anderen. Hält er das nicht ein, müsste man eine Gehaltspfändung veranlassen um die Zahlung sicher zu stellen.
Unterhaltsvorschuss sollte da m.E. keine Option sein.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Cydney1 am 26.02.2019, 11:45 Uhr
Warum sollte Unterhaltsvorschuss keine Option sein?
Denke dafür ist dieser geschaffen worden, damit Kindsunterhalt fließt auch wenn der Mann nicht zahlt...ob er nicht will oder kann ist eine andere Sache.
Bin selbst seit Januar jetzt getrennt lebend und da Mann kein Geld hat/Arbeit sucht bekomme ich ihn jetzt auch. Wie er den zurückbezahlt ist mir persönlich egal, klingt gemein - ist aber so. Ich will mich damit nicht bereichern aber mit 3 Kids zwischen 4-7 Jahren kann ich nicht mehr Vollzeit gehen und gehe auf 30 Stunden runter. Das fehlende Geld deckt der Unterhalt.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von shinead am 26.02.2019, 16:05 Uhr
Ich habe keine Probleme mit UVG aber der ist meist niedriger als der reguläre Unterhalt. Wenn der KV den Unterhalt nicht zahlt, weil er andere Schulden vorzieht wäre eine "Aufklärung" des Herrn mit Vertitelung des Unterhaltsanspruches und ggf. Ankündigung/ Durchführung einer Gehaltspfändung mehr wert als der UVG.
Bis eine Pfändung zieht müsste dann ggf. UVG bezogen werden. Mein Ziel wäre in dem Fall aber der volle Kindesunterhalt. Woher die Gläubiger ihr Geld bekommen wäre mir persönlich dabei ziemlich egal. Im Zweifel gibt es die Privatinsolvenz aber auch in der muss der volle Unterhalt fließen.
Ich habe selbst ein paar Monate UVG bezogen. Bis ich den Herrn KV mit meiner Anwältin davon überzeugt habe Unterhalt zu zahlen. Den zahlen jetzt seine Eltern. Aber immerhin den vollen Unterhalt.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von pauline-maus am 27.02.2019, 11:02 Uhr
sehen wir es mal so: hätte ich als mutter schulden , müsste ich trotzdem sehen , wie ich mein kind versorge, da springt auch niemand geldmässig ein.
imir wäre egal , wie der vater seine schuldenangelegenheit regelt, es entbindet ihn aber nicht aus der unterhaltspflicht
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Neuanfang2017 am 27.02.2019, 13:41 Uhr
Danke euch für Eure Antworten. Dass er unterhalts"pflichtig" ist, weiß er und ich auch.
Darum gehts ja auch nicht, aber bevor ich gsr nichts mehr bekomme, weil er nicht KANN, dachte ich halt an Unterhaltsvorschuss...
Wie lang dauert denn das, bis der Antrag durch wäre? (Zirka) Und was geschieht denn dann? Das Amt schreibt ihn an und fordert Unterlagen zu seinem Einkommen, oder? Werden seine Schulden denn berücksichtigt? Zum Beispiel der Autokredit, weil der in unserer Beziehung entstanden ist? Und "neue" Kinder, also die er mit seiner neuen Frau hat, werden ja auch mit berücksichtigt?
Seine Frau aber nicht, weil KU vorgeht?
Danke euch und liebe Grüße,
Neuanfang2017
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von shinead am 27.02.2019, 17:14 Uhr
Seine Schulden werden NICHT berücksichtigt, weil er ERST den Kindesunterhalt zahlen muss und erst DANN seine Gläubiger.
Sprich: es gibt nur einen Weg warum er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann und das wäre ein Gehalt unterhalb des Selbstbehaltes.
Wenn er den Autokredit nicht mehr bezahlen kann, dann muss er das Auto verkaufen und den Kredit ablösen. Bleibt danach eine Schuldensumme übrig, weil das Auto weniger wert war als er schuldet, muss er dann immerhin einen kleineren Betrag abtragen als vorher.
Alle Unterhaltspflichtigen Kinder werden bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Die neue Gattin wird nicht berücksichtigt. Die kann/muss ggf. arbeiten gehen.
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt-bei-neuer-ehe/
Versteife Dich bitte nicht auf den Unterhaltsvorschuss. Fordere von Dem Vater Deines Kindes den euch zustehenden Kindesunterhalt. Unterhaltsvorschuss ist immer geringer als der Unterhalt den er eigentlich zahlen müsste. Wenn er nicht in der Lage ist zu zahlen, lass' den vom Jugendamt berechneten Betrag notfalls von seinem Gehalt pfänden.
Ggf. gibt es dann UVG übergangsweise, aber nicht ewig und ihr erhaltet den korrekten Unterhalt.
Bei mir ging die Zahlung von UVG ziemlich zügig. Ich habe Ende des Monats beantragt und hatte Anfang des übernächsten Monats UVG (inklusive Nachzahlung für den Beantragungsmonat) auf dem Konto.
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