Geschrieben von Peli75 am 21.10.2005, 14:41 Uhr |
Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater?
Hi Kerstin,
natürlich hat deine Freundin ein Anrecht auf Unterhalt, aber im gegensatz zu Ehefrauen nur bis zum Dritten geburtstag des Kindes, also solang wie die mögliche Erziehungszeit.
Ich habe das ganze jetzt Gott sei Dank hinter mir und es ist ein riesen Aufwand, da leider auch viele Gerichte bzw Rechtsanwälte noch nicht so sehr vertraut sind mit dieser Art von Unterhalt.
Deine Freundin soll sich jetzt am besten schon einen Beratungsschein holen, damit sie zum Anwalt gehen kann, der wird ihr das besser erklären können als ich, bzw wenn sie sich so mit dem Kindesvater einigen kann, auch gut.
Die Berechnung lief ganz grob bei mir so ab:
Netto minus 1000 Euro Selbsbehalt minus Unterhalt für das Kind (momentan meistens 199 Euro bis 6 jahre) minus unter Umständen gemeinsame Kreditverpflichtungen, die er allein abträgt, was dann übrig bleibt und mit deinen Einnahmen (unter Umständen ALG oder ALG2)dein letztes Nettogehalt nicht übersteigt gehört dir.
Mail mich an, wenn andere Fragen bestehen.
LG
petra
- Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - mamafürvier 21.10.05, 14:18
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - Peli75 21.10.05, 14:41
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - nightingale 21.10.05, 15:23
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - taschentuch 21.10.05, 16:26
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - RainerM 21.10.05, 17:46
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - nightingale 21.10.05, 15:23
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - RainerM 21.10.05, 17:42
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - Peli75 21.10.05, 14:41