Mitglied inaktiv
Tach mal wieder, mich würde interessieren ob man noch UVG erhält wenn man mit einem deutschen Kind eines Deutschen Vaters ins europäische Ausland zieht. Kindergeld würde auch wegfallen, oder?! Ist schon sehr speziell die Frage (o: LG fusel
Mitglied inaktiv
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Hallo, ich weiss nicht, was die Abkürzung UVG ist, aber Kindergeld bekommst Du im Ausland, wenn Du dort gemeldet und sozialversichert bist, soweit ich weiss und zwar nach dem dort gültigen Satz. Wie's mit Unterhaltszahlungen über nationale Grenzen hinweg ist, weiss ich noch nicht, den Kampf fange ich gerade erst an. Richte mich aber auf mehrere Jahre ein, bevor ich irgendwas erreiche. Und ob er dann über nationale Grenzen hinweg eingetrieben wird weiss ich auch noch nicht. Meine Unterhaltsklage (Ich Lux/KV BRD) wird jetzt eingereicht. In ein paar Monaten bin ich hoffentlich klüger. LG Yola
Mitglied inaktiv
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Hi, danke erstmal für deine Antwort. Das Kindergeld gezahlt wird überrascht micht jetzt, aber ich nehme es erfreut zur Kenntnis. UVG heißt Unterhaltsvorschußgeld. Das wird hier 6 Jahre von den Jugendämtern gezahlt, sofern der KV wegen geringen Einkommens nicht zahlen kann bzw. als Übergang wenn er nicht zahlen will. Damit man einigermaßen regelmäßig Unterhalt erhält. Viel Glück bei deiner Klage. LG fusel
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