Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 09.09.2005, 18:29 Uhr

Trennung - wie ist das mit der Steuerklasse???

Hallo,

die Frage wird relativ häufig gestellt, auf der Seite finanzamt . de (ist insgesamt recht hilfreich, selbst für Finanzbeamte wie mich!) gibt es einen Link zum Thema "Service", und bei der ofd.niedersachsen habe ich das hier dann als "offizielle Antwort" gefunden:

"Frage: Ich habe mich von meinem Ehegatten getrennt. Muss ich meine Steuerklasse ändern lassen?

Im Jahr der Trennung werden die Lohnsteuerklassen durch die Trennung selber nicht berührt. Sie können allerdings im Einvernehmen mit dem Ehegatten einen Steuerklassenwechsel beantragen (III/V in IV/IV oder V/III bzw.IV/IV in III/V). Weiterhin besteht die Möglichkeit eine ungünstigere Steuerklasse als die bisher eingetragene eintragen zu lassen.

Im folgenden Jahr werden Sie und Ihr getrennt lebender Ehegatte grundsätzlich wie Ledige behandelt und bekommen die Lohnsteuerklasse I (bzw. II, wenn ein Kind zu berücksichtigen ist, das in Ihrer Wohnung im Inland gemeldet ist)."

Sprich - dieses Jahr müsst Ihr noch nichts machen (könnt aber ggfs. einvernehmlich ändern oder einer von Euch quasi freiwillig in eine ungünstigere Steuerklasse - kommt halt darauf an, welche Steuerklassen Ihr jetzt habt), ab dem nächsten Jahr werdet Ihr dann allerdings steuerlich so behandelt, als wärt Ihr nicht mehr verheiratet (da Ihr dauerhaft getrennt lebend seid). Auf die eigentliche Scheidung kommt es steuerlich dabei nicht an...

 
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