Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sterntaler am 29.09.2004, 17:04 Uhr

normalerweise.....

...geht das aber nicht automatisch, da diese von anderen sachbearbeitern , die speziell auf solche "delikaten" angelegenheiten vom JA "angesetzt" wurden, bearbeitet werden.

zudem muß man selbst entscheiden, ob man den KV oder KM vom JA durch eine beistandschaft "jagen" lassen möchte!! ;o))
im übrigen bekommt man dies als kleiner kostenloser ratschlag vom zuständigen UVG-sachbearbeiter mit auf den weg!! ;o))

lg
sterntaler

 
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