Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Murmeline am 07.09.2005, 5:10 Uhr

muß nicht unbedingt so sein,...

...dass er die Kinder über sich privat versichert hat. Meine Kinder sind z. B. auch über meinen Exmann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Das kann man wählen. Aber der von ihm zu zahlende Unterhalt für die Kinder und ihre Mutter wird von seinem Nettogehalt abzüglich der Belastungen berechnet. Und wenn er sich nur für 30 % krankenversichern muß, ist der Krankenversicherungsbeitrag entsprechend niedrig (ich z. B. zahle ca. 140 Euro im Monat) und sein verbleibendes Netto, von dem der Unterhalt ermittelt wird, bleibt entsprechend hoch. Der Anwalt soll ihn einfach anschreiben und zur Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse auffordern (letzte 12 Gehaltsabrechnungen, aktueller Bescheid über Einkommensteuererstattung, Nachweis über Krankenkassenbeitrag, Fahrtkosten usw.) Dann habt Ihr Klarheit.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.