Geschrieben von Murmeline am 07.09.2005, 5:10 Uhr |
muß nicht unbedingt so sein,...
...dass er die Kinder über sich privat versichert hat. Meine Kinder sind z. B. auch über meinen Exmann in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Das kann man wählen. Aber der von ihm zu zahlende Unterhalt für die Kinder und ihre Mutter wird von seinem Nettogehalt abzüglich der Belastungen berechnet. Und wenn er sich nur für 30 % krankenversichern muß, ist der Krankenversicherungsbeitrag entsprechend niedrig (ich z. B. zahle ca. 140 Euro im Monat) und sein verbleibendes Netto, von dem der Unterhalt ermittelt wird, bleibt entsprechend hoch. Der Anwalt soll ihn einfach anschreiben und zur Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse auffordern (letzte 12 Gehaltsabrechnungen, aktueller Bescheid über Einkommensteuererstattung, Nachweis über Krankenkassenbeitrag, Fahrtkosten usw.) Dann habt Ihr Klarheit.
- Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)? - Robinie 06.09.05, 16:43
- Re: Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)? - Murmeline 06.09.05, 19:37
- Frage - Murmeline 06.09.05, 19:44
- Hm, - Nicole-Mami 06.09.05, 21:23
- muß nicht unbedingt so sein,... - Murmeline 07.09.05, 5:10
- DANKE! Re: muß nicht unbedingt so sein,... - Robinie 07.09.05, 12:59
- Muss KV Krankenversicherung mitzahlen? - Robinie 07.09.05, 13:08
- Re: Muss KV Krankenversicherung mitzahlen? - Nicole-Mami 07.09.05, 13:23
- @Robinie: - Murmeline 07.09.05, 13:31
- Krankenkassenbeitrag des Kindes! - Murmeline 07.09.05, 13:32
- Re: @Murmeline - Robinie 07.09.05, 18:04
- Re: @Robinie: - Murmeline 07.09.05, 19:29
- Muss KV Krankenversicherung mitzahlen? - Robinie 07.09.05, 13:08
- DANKE! Re: muß nicht unbedingt so sein,... - Robinie 07.09.05, 12:59
- muß nicht unbedingt so sein,... - Murmeline 07.09.05, 5:10
- Hm, - Nicole-Mami 06.09.05, 21:23
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- Re: Wer kennt sich aus im Beamtenrecht (Beihilfe)? - Murmeline 06.09.05, 19:37