Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 09.04.2004, 12:07 Uhr

Kommt auf die Einkommenshöhe an

Du hast Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Das wird aber anhand von Bemessungsgrenzen ausgerechnet.

Bei einem mal unterstellsten niedrigen Lohnniveau wirst Du auf jeden Fall Bekleidungsgeld und einige andere Beihilen (einmalige Beihilfen) in Anspruch nehmen können.

Mach' Dich erstmal schlau, bevor Du die Flinte ins Korn wirfst.

Grüsse
Heike

 
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