Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sonnenstern76 am 09.11.2004, 8:44 Uhr

kann mir denn keiner meine frage beantworten von unten? owt

ot

 
2 Antworten:

Geh beim Amt vorbei und lass es dir erklären.

Antwort von Allly am 09.11.2004, 9:16 Uhr

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Re: Geh beim Amt vorbei und lass es dir erklären.

Antwort von Sonnenstern76 am 10.11.2004, 12:22 Uhr

würde ich ja, wenn sich die amtszeiten nicht mit meinen arbeitszeiten überschneiden würden. dank dem ganzen umbau/umnstellung auf alg2 hat bei uns die gesamte gemeindeverwaltung nur noch von mo bis do 8-12 offen. Als ich gestern hinwollte, war der gute mann dann auch noch zu einer schulung. deswegen habe ich ja hier nochmal gefragt, und für den tag auch einen unbezahlten urlaubstag gehabt. ihm wurde jetzt ein zettel hingelegt, dass ich gern einen bescheid hätte. aber wie soll ich dann weiter machen? wenn kein bescheid kommt? ich hab hier mal gelesen, ihr scheint ja dauernd bescheide zu bekommen, ich in den letzten fast 5 jahren nur 3 oder 4 Stück. auch bei einmaligen beihilfen gab es das, nur mündliche zu- oder absagen.

ich dachte nur, es wär jemand hier, der es ähnlich hat wie ich, also arbeitet, das geld aber nicht langt. ich werd jetzt für den nächsten abrechnungszeitraum auch "nur" etwa 420 euro netto haben, ich habe ja keinen festen monatslohn, sondern stundenlohn.

ausserdem möchte ich nicht unvorbereitet zum amt. ich kenn persönlich (leider) niemanden, dem es ähnlich geht.

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