Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von desireekk am 04.06.2005, 20:02 Uhr

Hier geht aber eitwas durcheinander...

Hallo!

STOP!

Für einen Ehevertrag brauche ich zwingend einen Notar.

Für einen Erbvertrag nicht!

Also: wenn es "nur" um das Erbe geht, könnte man das auch selbst machen. Am Tag Eurer Heirat quasi zusammen, vorher geht nicht.
Aber um wirklich alle Folgen einer solchen Verfügung erkennen zu können, würde ich schon eine einmalige Beratung in Anspruch nehmen...
Was Ihr wollt ist wohl ca. das sog. "Berliner Testament" = gegenseitige Erbeinsetzung, oder?

Google mal!

Viele Grüße

Désirée

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.