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Geschrieben von matiz am 02.12.2005, 15:08 Uhr

Gefahrene km einklagen ...?? *g*

Hallo,

mein Ex war grade hier und hat sein Kind abgeholt, wie er es schon regelmässig seit 2,5 Jahren tut und das alles auch gut klappt ...

Zwischen mir und meinem Ex steht noch eine Klage bzgl. des Trennungs-/und nachehelichen UH aus.
Das alles jetzt genau zu erklären wäre zu lang, nur soviel: mein ursprünglicher Anwalt war eine Schnarchnase und hat nix gemacht, bin seit Oktober bei einem anderen.
Der hat jetzt eben die Klage für beide o.g. Sachen eingereicht.

Nun hat mein Ex schon vor zwei Wochen verlauten lassen, ich solle es mir überlegen, ob ich die Klage einreiche, denn das gäbe ein "Riesen-Chaos".
Von mir gab es da keinen Kommentar zu.

Grade eben sagt er mir folgendes:
"Er wolle mir nur sagen, daß wenn ich die Klage einreichen sollte, auf mich auch Klagen zukämen, er würde dann nämlich u.a.
- das Auto einklagen
- das Geld welches ich mitgenommen habe (und wovon ich meine Wohnungssausstattung bezahlt habe) einklagen

und: (jetzt kommts)

- die gefahrenen km einklagen, die er jedes zweite WE fährt um sein Kind von mir zu holen bzw. wieder zu bringen *lol*
übrigens: er fährt ein Dienstauto, das ihn weder Steuer/Vers. noch Benzin kosten und welches auch für private Zwecke genutzt werden darf.

Ich hab darauf gar nicht reagiert, musste aber innerlich doch schmunzeln ...*g*

Oder weiß jemand, daß man sowas wirklich einklagen kann??? ;-)

Männer ... *g*

lg, matiz

 
7 Antworten:

Nochwas ..

Antwort von matiz am 02.12.2005, 15:10 Uhr

Weiter sagte er:

"Nicht, daß Du nachher noch weniger Geld hast als momentan ..."
(bekomme ALG II) *gg*

Noch weniger geht ja gar nicht.

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Re: Gefahrene km einklagen ...?? *g*

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.12.2005, 15:28 Uhr

Hmm, Auto ist Hausrat, wenn er einen Firmenwagen hat und Du das Auto immer zum Einkaufen, Kinder herumkutschieren etc. hattest, kann er sich das von der Backe putzen.

Die gefahrenen Kilometer - ich glaube nicht, daß da was rausspringt, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß er mit sowas "Gewinn" machen kann (und das wäre es ja, wenn er keine Kosten hat).

Aber was das Geld angeht - da könnte er Chancen haben.
Mein Ex hatte das Konto leergeräumt an dem Tag, an dem ich die Scheidung eingereicht habe. Das wurde immerhin zum Teil in den (außergerichtlichen)Zugewinnausgleich mit einbezogen. Stellt sich die Frage, wie viel es ist im Vergleich zum ausstehenden Unterhalt....

Aber wenn Du jetzt einen guten Anwalt hast, kannst Du das ja gelassen auf Dich zukommen lassen ;-).

Schönes Wochenende,
Elisabeth.

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Re: Gefahrene km einklagen ...?? *g*

Antwort von Peli75 am 02.12.2005, 18:32 Uhr

Also das mit den gefahrenen Kilometern ist auf jeden Fall Unsinn, wenn er sein Kind sehen möchte, dann ist er auch dafür zuständig, wie und wo dieses Treffen zu Stande kommt. Das mit dem Auto ist auch Käse.
Und wenn du nicht das ganze gemeinsame Konto leergeräumt hast, wo auch sein gehalt drauf war, glaube ich auch kaum, dass dort was kommt.
Ich glaube eher, dass er versucht dich einzuschüchtern, weil er von einer Beratungsstelle (zB Anwalt) gehört hat, was auf ihn zukommen könnte mit dem Unterhalt.

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@Peli

Antwort von matiz am 02.12.2005, 19:53 Uhr

Nein, ich habe nicht alles abgeräumt ;-)
Und schon gar nicht das Gehaltskonto, sondern das Sparbuch *g*

Ist aber alles für die Wohnungseinrichtung draufgegangen; habe u.a. eine EBK abgelöst, Kaution gezahlt und etliche Möbel.
Außer das Kinderzimmer und meine Waschmaschine & Trockner habe ich ja nix mitgenommen von der Einrichtung.

Lg, matiz

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Re: @Peli

Antwort von fusel am 02.12.2005, 20:56 Uhr

Hi,

ja, das Argument mit den gefahrenen Kilometern kenne ich. Hat der Vater meines Sohnes auch versucht, da er 500km entfernt wohnt und ich ihm nach der letzten Streiterei ein Übernachtungsverbot in meiner Wohnung aussprach. Cool war das. Ich bekomme 127,- € UVG + hälftiges Kindergel und soll damit das Kind finanzieren und die Besuchstage vom KV..?! Selten so gelacht.
Na, egal. Weise ihn mal spaßeshalber drauf hin das er nicht nur ein Besuchsrecht hat sondern eine BesuchsPFLICHT! Genauso wie du die Pflicht hast dein Kind zu ernähren, ihm den Poppes zu wischen (altersabhängig) und seine Bettwäsche frisch zu halten.
Das ist zwar einklagbar, wenn Vati keine Lust hat, aber kaum durchsetzbar. Nichtsdestrotz müssen die Väter dafür allein aufkommen.
Was ich allerdings auch doof finde ist das sie es im Gegensatz zu *äh* Vollzeit-Vätern nicht von der Steuer absetzen können. Aber gut: In Deutschland gilt eben noch immer still und heimlich das Bastardprinzip. (Sorry, für den Ausdruck, aber ich habe doch recht!)

LG

fusel

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Re: Mein Ex behält erhöhte WErbungskosten ein vom Unterhalt und hat so...

Antwort von leaelk am 03.12.2005, 8:21 Uhr

...... jeden Monat 200 Euro MEHR zur Verfügung als ich mit drei Kindern inkl. Hartz4 und Kindergeld......
DAS finde ich OHNE WORTE und darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen........
Der Unterhalt, den er an mich zahlt, ist geradezu lächerlich gegenüber dem, was er monatlich verdient! Es ist nicht mal 1/3 von seinem Gehalt..... und alle 3 Kinder sind von ihm!

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Re: Mein Ex behält erhöhte WErbungskosten ein vom Unterhalt und hat so...

Antwort von leaelk am 03.12.2005, 8:23 Uhr

Ach ja, in den erhöhten Werbungskosten sind übrigens Kosten für doppelten Wohnsitzt (mit seiner Neuen), Fahrtkosten vom doppelten Wohnsitz nach Hause, Fahrtkosten zum Kinder abholen, etc. mit drin!

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