Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dorisl am 26.11.2005, 10:15 Uhr

Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG

Hallo,

ich habe auch eine Lebensversicherung und eine Rentenversicherung und trotzdem PK-Beihilfe beantragt. Laut meiner Anwältin sollte man auf gar keinen Fall etwas verschweigen, dass bringt nur Ärger wegen Betrugs.

Falls der Rückkaufwert sehr gering sein sollte kann es gut sein, dass du diese Rücklagen behalten darfst. Oder du musst die Prozesskosten in Raten abzahlen.

Ich habe leider bis jetzt noch keine Nachricht vom Amtsgericht erhalten.

Liebe Grüße

Doris

 
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