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Geschrieben von Hanschi am 16.07.2004, 2:19 Uhr

Frage an die sozi Experten zu ALG2

Lage: ALH wird nachträglich gezahlt - zuletzt am 31.12.2004

ALG2 ist der HzLUH gleichzustezen - wird bei Bedarf im voraus gezahlt - Terminlich also zum 1.1. 2005 ......

Bloss wenn ich einen Tag vorher Geld bekommen habe besteht dann ein 'Bedarf'? Im Prinzip würde ich dann ja 2x Geld bekommen - einmal nachträglich, einmal im voraus......

verwirrte Grüsse
Hanschi

 
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