Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 26.04.2005, 22:56 Uhr

Evtl. aufpassen...

Hallo Moni,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, daß die Posterledigung durch häufigen Personalmangel evtl. hinterherhinkt, d.h. solltest Du noch keinen neuen bescheid haben und die gleiche Summe wie ohne Minijob weiter erhalten haben, kommt eine Rückzahlung auf Dich zu.

Am besten legst Du in diesem Fall vorerst den Verdienst beiseite, fragst telefonisch nach, ob das Einkommen bereits berücksichtigt wurde.
Einen neuen Antrag mußt Du nicht stellen, wohl aber einen Folgeantrag, der wird Dir in den nächsten Wochen automatisch zugeschickt, und dann wird ggf. weiterbewilligt. Das ist aber auf keinen Fall solch ein Aufwand wie der Erstantrag vor einem halben Jahr.

Originalunterlagen solltest Du übrigens nie einreichen, nur Kopien. :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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