Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 10.07.2005, 14:12 Uhr

eins nach dem anderen

Hallo Angelika 49,

das mit der Amtspflegschaft weiß ich.
Eine Vaterschaft zwangsweise festzustellen oder feststellen zu lassen
und die so festgestellte Vaterschaft dann n i c h t in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen sind doch zweierlei Schuh und bleibt demnach dennoch paradox. Eine geburtsurkundliche Vaterschaft ist doch eine Tatsachenwiedergabe und keine Verdienst-
Bescheinigung.

****''Die Vormundschaft hatte ich von Anfang an bis sie 18 jahre alt war.

Oder sieht man (oder Du) wenn man Kinder in die Welt setzt das nur einer die Verantwortung trägt?????''****

Auch das stellst du in Paradoxie dar.
Der Vater hatte von Beginn an kein Sorgerecht, also weder das Recht noch die Pflicht, für sein Kind zu sorgen.
Demnach hattest Du auch tatsächlich laut Gesetz die alleinige Verantwortung.
Da ändern auch Deine 5 Fragezeichen nichts.

Klar, warum sollte sie seinen Namen tragen, o.k.

Dein Fall ist sicher sehr ärgerlich und auch traurig!
Auch heute noch haben uneheliche Mütter
automatisch das alleinige Sorgerecht.
Wer will unter dieser diskriminierenden
Gesetzeslage sich darüber beschweren wenn Väter sich genauso verhalten wie
das Gesetz ihnen vorgibt!?

Damals war das ja noch viel schlimmer.
Da mußten uneheliche Väter ihre Kinder
a d o p t i e r e n, um Teilhabe am Sorgerecht zu erlangen - das mußt du Dir mal vorstellen!
MfG Richie

 
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