Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 16.08.2004, 17:42 Uhr

Das stimmt ja alles...

Hallo Leena,

ich stimme Dir da größtenteils zu. Wenn ich von Verallgemeinerungen spreche, dann zunächst einmal vom Grundatz, daß ein recht auf Umgang besteht. Ich betone das deshalb, weil genau dieser Punkt immer wieder von Müttern in Frage gestellt wird, insbesondere, wenn diese das alleinige Sorgerecht haben.

Völlig klar, daß die Ausgestaltung des Umgangs dem Einzelfall angepaßt sein muß. Da gibt es sicherlich keinen Dissenz. Und was Du schilderst, ist sicherlich solch ein Fall, wo Umgang sehr genau mit dem Kindeswohl abgestimmt werden muß.

Wenn sich ein Vater lange nicht gekümmert hat und dies ihm hauptsächlich selbst zuzurechnen ist, hat er, auch da gebe ich Dir völlig recht, eine "Bringschuld" in Form von "vertrauensbildenden Maßnahmen", im wahrsten Sinne des Wortes. Erst wenn das erfüllt ist, wenn sich die Mutter darauf verlassen kann, daß der Vater seine Verantwortung in voller Breite wahrnimmt, dann erst kann sie ihn mit dem Kind allein lassen. Wenn das in meinen Postings anders herübergekommen ist, berichtige ich das hier ausdrücklich. :-)
Allerdings muß sie es ihm auch zutauen (wollen), und da frage ich mich schon öfter, ob nicht genau das der Knackpunkt bei manch einer Mutter ist... :-)

Wenn sich ein Vater absolut nicht kümmern will, muß sich keine Mutter schuldig fühlen, das ist Blödsinn!
Und ja, es gibt Situationen, wo ein - plötzlicher - Umgang mehr Unruhe als Nutzen bringt. Das aber sind ganz gewiß Ausnahmefälle, und die darf man in der Tat nicht verallgemeinern! :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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