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Geschrieben von Neuanfang2016 am 21.01.2019, 10:27 Uhr

Betreuung/Unterhalt 50/50?

Folgende Situation, mein Ex und ich sind gerade dabei uns scheiden zu lassen, vor 2 1/2 Jahren haben wir uns getrennt. Unterhalt und Umgang haben wir gemeinsam geregelt und waren uns bisher eigentlich einig.

Er zahlt von den 600€ die er zahlen müsste 370€ und zahlt zusätzlich Klamotten und Schuhe etc. nach Bedarf (zumindest war das mal so der Plan, klappt aber nur mit viel Gemecker.), er sieht die Kinder (auf eigenen Wunsch) jedes Wochenende von Samstag 14Uhr bis Montag 18Uhr, es sei denn er muss Sonntags Abends schon arbeiten.

Diese Einigung haben wir getroffen, da er das gemeinsame Haus behalten hat und ich ihn da nicht in Geldnöte bringen wollte, in 4 Jahren wenn das Darlehen umgeschrieben wird, sollte der Unterhalt neu geregelt werden.

Da ich ab nächsten Monat eine neue Stelle habe, hatten wir darüber gesprochen das er dann die Betreuung unserer Großen nach der Schule (1Stunde bis max. 1 1/2 Stunden an 3 zusätzlichen Tagen) übernimmt.

Jetzt kommt er mir mit, dass er ja dann 50% der gesamten Betreuung übernehmen würde und mir ja somit auch keinerlei Unterhalt mehr zustehen würde und er dann auch die Kinder nur noch jedes 2. Wochenende nehmen müsste.

Mal ehrlich, bin ich auf dem Holzweg oder deckt er nicht mal im Ansatz 50% der Betreuung ab?

 
17 Antworten:

Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von cube am 21.01.2019, 10:52 Uhr

Bei einem 50/50-Modell entfällt auch nicht automatisch der Unterhalt, weil man sich ja jetzt alles genau teilt.
Auch da würde der Unterhalt in Abhängigkeit des jeweiligen Einkommens berechnet und dann gegeneinander gerechnet. Verdient einer eben deutlich mehr als der andere, wird er vermutlich dennoch zur Kasse gebeten. Allerdings nicht mehr in dem Umfang wie bei einer WE-Regelung.
Da ihr aber eine privat Einigung getroffen habt, wird es vermutlich schwer, ihm da mit Berechnungen bzgl. wieviele Stunden die Kinder bei ihm bzw. bei dir sind oder einer Beispielrechnung 50/50 etc zu kommen.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von Neuanfang2016 am 21.01.2019, 11:05 Uhr

Meine Mutter hat ihm diesen Floh ins Ohr gesetzt, dass ich ja bei so viel Entlasstung dann doch bestimmt gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben kann.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von cube am 21.01.2019, 12:25 Uhr

Das ist aber Quatsch, es so grundsätzlich anzunehmen und würde im Zweifelsfall eben genau berechnet werden.
Wenn du weißt, was er verdient, dann rechen das doch aus.
Beide Gehälter werden zusammen gerechnet. Daraus wird dann der Unterhalt fürs Kind abgeleitet. Dazu kommt ein evt. Mehrbetrag durch zB Einrichtung/Unterhaltung eines Kinderzimmers. Lass den einfach mal weg - geht ja nur um eine grobe, interne Berechnung. Der Unterhalt wird dann nämlich gemäß des bereinigten Nettoeinkommens anhand Düsseldorfer Tabelle auf die beiden Elternteile aufgeteilt.
Bspl.: Kind hätte von beiden zusammen Anspruch auf 1000 Euro. Davon zahlst du anhand deines Einkommens dann zB 400 Euro, er 600 Euro. Nun müsste er dir bzw. dem Kind eben noch 100 Euro zahlen.

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Re: Mehr als die WE´s, aber kein 50/50-Modell

Antwort von cube am 21.01.2019, 12:40 Uhr

Hier ist s ganz gut beschrieben, wie das dann berechnet würde.


"Das Kind hält sich weniger als die Hälfte der Zeit beim anderen Elternteil auf, aber trotzdem wesentlich mehr Zeit als bei einem üblichen Umgangsrecht:

Wenn der Vater die Kinder wesentlich häufiger betreut, als es das eingangs erwähnte Standart-Umgangsrecht vorsieht, also wesentlich mehr als 4 oder 5 Tage pro Monat, aber weniger als die Hälfte der Zeit, also z.B. an 11 Tagen pro Monat, dann liegt nach der Rechtsprechnung des BGH zwar kein " Wechselmodell" vor, so dass sich also der andere Ehegatte nicht am Barunterhalt beteiligen muss.

Trotzdem kann der umgangsberechtigte Elternteil den Barunterhalt eventuell teilweise kürzen. Und zwar um denjenigen Betrag, den der andere Elternteil durch die Mehr- Betreuung spart.

Allerdings tritt eine Ersparnis oft nur im Bereich der Lebensmittelkosten ein. Viele andere Positionen, die auch aus dem Kindesunterhalt bezahlt werden, reduzieren sich durch einen längeren Aufenthalt der Kinder beim Vater nicht. Das gilt insbesondere für die anteiligen Mietkosten der Kinder, die bei der Mutter ja auch während des Aufenthalts beim Vater ungekürzt weiterlaufen. Oft ändert ein längerer Aufenthalt der Kinder beim Vater auch nichts daran, dass trotzdem allein die Mutter für Kleidung, Schulbedarf usw. aufkommen muss, so dass auch insoweit bei ihr keine Ersparnis eintritt.

Was nun die Lebensmittelkosten anbelangt, so hat der BGH entschieden, dass bei der Mutter noch keine Ersparnis eintritt, falls der Vater die Kinder nur vier Tage mehr sieht als "normal". Bei noch mehr Zusatz-Tagen tritt allerdings eine Ersparnis ein, deren Höhe man wie folgt berechnen kann:

In den Unterhaltssätzen ist grob gerechnet 30% für die Lebensmittel des Kindes vorgesehen. Geht man nun von einem 30-tägigen Monat und 5 "normalen" Umgangstagen aus, dann hält sich ein Kind normalerweise 25 Tage im Monat bei der Mutter auf. Während dieser 25 Tage fallen 30% des Unterhalts für Lebensmittel an, pro Tag also 1,2%. Mit anderen Worten: an jedem Zusatz-Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, spart der betreuende Elternteil 1,2% des Gesamt-Unterhalts. Angenommen, der Vater betreut die Kinder an 11 Tagen pro Monat. "Normal" wären 5 Tage. Es gibt also 6 Zusatz-Tage. Der Vater kann in diesem Fall 6 x 1,2% = 7,2 % vom Unterhalt abziehen. Bei einem Unterhalt von 350,- Euro monatlich sind das also gerade mal 18,- Euro!

Höher Abzüge sind möglich, wenn der Vater während der Zusatztage nicht nur die Lebensmittelkosten trägt, sondern anteilig auch weitere Kosten. Dabei kann es sich z.B. um die Kosten der Kleidung handeln. Allerdings muss man auch hier wieder eine Einschränkung machen: Normalerweise muss die Mutter die Kinder mit sämtlicher benötigten Kleidung ausstatten, wenn sie beim Vater sind. Kauft der Vater trotzdem Kleidung für die Kinder, z.B. für die Zeit in der sie bei ihm sind, so ist dies in der Regel freiwillig und entlastet nicht die Mutter. Kauft der Vater aber in Absprache mit der Mutter Kleidung und andere Sachen für die Kinder, so kann er diese Kosten vom Unterhalt abziehen."

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Re: Mehr als die WE´s, aber kein 50/50-Modell

Antwort von cube am 21.01.2019, 12:45 Uhr

Heißt also eh: die Zeit als solche, die man mit seinen Kindern verbringt bzw. diese betreut, wird nicht in Geld umgerechnet. Es geht immer nur um die Kosten, die dadurch zusätzlich entstehen.
Passt Papa an 3 Tagen7Woche mal 1 oder 2 Std zusätzlich auf, wird er dafür wohl kaum 100 Euro Lebensmittelkosten geltend machen können.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.01.2019, 14:05 Uhr

Sei mir nicht böse, aber wenn er die Kinder JEDES WE und drei halbe Nachmittage die Woche betreut, dann kommt das einer 50/50-Regelung schon sehr nahe. Allerdings - wenn er sie dann nur noch jedes 2. WE betreut, auch wieder nicht....

Ich finde es schwierig. Im Sinne einer weiterhin gütlichen Einigung solltest Du vielleicht Deine Mutter zurückpfeifen und Deinen Ex fragen, ob er rechnen kann. Denn, mal auf Stunden gerechnet:
Er betreut die Kinder pro Monat an den Wochenenden 2x52 = 104 Stunden weniger, und dafür ein (!!) Kind 4x4,5 = 18 Stunden mehr. ICH bekomme da ein Stunden-Minus in seiner Kinderbetreuungs-Bilanz raus, so daß er Dir eigentlich MEHR Unterhalt zahlen müßte.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von fsw am 21.01.2019, 19:05 Uhr

Es kann auch ganz schnell passieren,dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt,wenn die Kinder so oft bei ihm sind. Jedes WE und mehrere Nachmittage....sorry,er verbringt ja dann bald mehr Zeit mit den Kindern als du. Denke Mal darüber nach!

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von Neuanfang2016 am 21.01.2019, 20:02 Uhr

Am Wochenende sind es dann nur noch 1 1/2 Tage da ich dann montags früher Schluss habe. Die große dann 4,5 Std maximal in 3 von 4 Wochen. Er sieht die Kinder gewiss nicht mehr als ich.

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Re: Habt ihr mal genau gelesen?

Antwort von cube am 22.01.2019, 8:05 Uhr

Wo hat der Vater denn jetzt plötzlich die Kids fast 50% ?
Er passt oder soll zusätzlich an 3 Tagen auf eines der Kinder ca. 1, 5 Std. Nach der Schule aufpassen. Er betreut nicht zusätzlich 3 Tage.
Und abgesehen davon: muss man sich direkt vor Begeisterung überschlagen ob einer eher selbstverständlichen Sache unter Eltern? Muß er nämlich schon sonntags arbeiten, holt sie die Kids doch auch einen ganzen Tag früher ab als eigentlich vereinbart. Wo ist denn das große Problem, das er sie in gleicher Weise unterstützt?

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von Neuanfang2016 am 22.01.2019, 9:08 Uhr

Naja also am Wochenende sind es ja nur 40 Stunden, Samstag 14Uhr bis Montag Morgen 7Uhr bis er die Kinder weg bringt.

Was er nicht versteht ist, dass nicht nur ich Kompromisse eingehen kann, sondern er auch. Er glaubt ja eh das er ausreichend Unterhalt zahlt, da muss ich ihn regelmäßig mit der DT dran erinnern das er das eben nicht tut.

Als ich ihn gefragt habe damals wegen der Betreuung mit der neuen Stelle hat er das auch eingesehen das es nur fair ist. Jetzt mischt aber meine Mutter da ständig mit, weil der arme Mann ja nie Zeit für sich hat und die Kinder ja soviel hat und das wo ich doch so viel Unterhalt bekomme.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von shinead am 22.01.2019, 16:14 Uhr

Laß' den Unterhalt doch einfach mal durch das Jugendamt berechnen. Das ist kostenlos und die fordern es dann auch noch schön beim KV ein.

Ob Du dann so nett/naiv bist diese Summe nicht zu verlangen, ist dann Dir überlassen. Aber zumindest sieht er dann mal, was er eigentlich zahlen müsste.

Ich würde es begrüßen auch mal ein komplettes Wochenende mit den Kids zu verbringen. Die von ihm gewünschte Regelung würde ich gnadenlos mitmachen.

Alle zwei Wochen 40 Stunden macht 20 Stunden pro Woche plus 4,5 Stunden am WE macht durchschnittlich 24,5 Stunden Betreuung durch den KV in der Woche. Das ist EIN Tag in der Woche. Wie er da das Wechselmodell sieht ist mir schleierhaft.

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Re: Habt ihr mal genau gelesen?

Antwort von fsw am 22.01.2019, 18:17 Uhr

...weil Männer manchmal so ticken,um Unterhalt zu sparen.Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von la-floe am 23.01.2019, 8:58 Uhr

ist jetzt ab vom Thema aber was zum Geier ist mit deiner Mutter los???

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von Neuanfang2016 am 23.01.2019, 9:30 Uhr

Das wüsste ich auch sehr gerne, kann man mir aber nicht beantworten, ich tippe auf beginnenden Altersschwachsinn.

Seit der Trennung ist sie da irgendwie bei allem gegen mich und immer auf seiner Seite. Ich höre immer nur wie arm mein Ex doch ist, dass er dauernd die Kinder jedes Wochenende hat (was er so wollte) und das er ja das ganze Haus alleine sauber machen muss und dazu noch der Garten und arbeiten gehen muss er ja auch noch. Das ich das früher auch alles alleine gemeistert habe, plus die beiden Kinder dazu, dass interessiert sie nicht.

Der arme hat ja überhaupt keine freie Zeit für sich, er macht Nachtschicht und wenn er nicht bis 17Uhr im Bett liegen würde, dann hätte er unter der Woche genug Zeit für sich.

Ich war jetzt zum Tätowieren, war mein Geburtstagsgeschenk von meinem Freund. Da meinte sie auch naja ich müsste ja nicht soviel Unterhalt und Gehalt bekommen wenn ich nicht dauernd zum Tätowieren oder auf Konzerte gehen würde, da müsste ich halt auch mal zurück stecken.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von Neuanfang2016 am 23.01.2019, 9:33 Uhr

Auch bei jedem Wochenende 40 Stunden sehe ich auch kein Wechselmodell, dem KV geht es nur mal wieder darum mir eins rein zu würgen um zu zeigen das er am längeren Hebel sitzt, dass macht er regelmäßig. Problematisch wird es hierbei jetzt nur, weil meine Mutter ihm mal wieder Rückendeckung gibt.

Ich meine die Woche hat 168 Stunden, davon hat er beide Kinder 40 Stunden und die Große noch 4,5 Stunden.

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von pauline-maus am 23.01.2019, 11:04 Uhr

um das reinwürgen seinerseits abzustellen , würde ich einen konkreten umgangsplan beim jugendamt machen .aller 14 tage am woende plus 1oder 2 nachmittage unter der woche

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Re: Betreuung/Unterhalt 50/50?

Antwort von Neuanfang2016 am 23.01.2019, 11:16 Uhr

Ja damit ist mir nur leider auch nicht geholfen, sollte er wirklich nicht mehr bereit sein die Betreuung zu übernehmen werde ich meinen Anwalt beauftragen den Unterhalt voll einzuklagen, dann bezahle ich einen Babysitter für die 4,5 Stunden und fertig. Mir reicht es inzwischen, ich soll immer nachgeben und verzichten und er nimmt sich immer mehr raus.

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