Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kirs am 06.12.2005, 21:06 Uhr

Auto weg.

Sorry, ich schon wieder.

Jetzt hat er auch noch mein Auto einfach genommen (ist auf meinen Namen angemeldet). Darf er das?????

Werde morgen mal RA Termin vereinbaren, habe bis jetzt die Kosten gescheut, aber leider wird es wohl nicht anders gehen.

Gruß Kirs

 
4 Antworten:

Re: Auto weg.

Antwort von Angel28 am 06.12.2005, 21:27 Uhr

Hi!!
Wer hat den Fahrzeugschein?
Von wessen Konto ist der Versicherungsbeitrag abgegangen?
Kenne das "Spiel" Aber ich hatte den Fahrzeugschein und konnte per Kontoauszügen nachweisen, das ich die Versicherungsbeiträge überwiesen habe.

LG

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Welche Kosten?

Antwort von LoveMum am 06.12.2005, 21:28 Uhr

Hallo!
Soweit ich weiß, brauchst du für den RA kein Geld zu bezahlen. Du willst dich trennen, hast zwei Kinder und "nur" einen 400€ Job also kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn überhaupt, musst du einen Eigenanteil bezahlen, der minimal ist ( bei mir waren es 20€ für die komplette Scheidung ).Ob er das Auto einfach so nehmen durfte, kann ich dir leider nicht sagen, damit kenne ich mich nicht aus.
Liebe Grüße
Heike

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wg. wohnung weiter unten

Antwort von spiky73 am 06.12.2005, 21:32 Uhr

hallo, wie das mit dem auto ist, weiss ich nicht. ich war nie verheiratet und meine autos gehoerten in der regel mir alleine. von daher musste ich mir darueber nie nen kopf machen.

aber was eine wohnung angeht: wohnungsanzeigen in der tageszeitung heisst das zauberwort, ebenso bei wohnungsbaugesellschaften anmelden, im bekanntenkreis rumfragen. wundert mich eh, wieso du ueber einen makler gehen willst. das ist weder ne garantie dafuer, schneller eine wohnung zu finden, noch dass diese wohnung dann auch guenstig ist und in einem angemessenen rahmen liegt (z.b. falls du ALG2 beantragen solltest).
bisher hab ich meine wohnungen immer auf eigene faust gefunden, makler waere mir auch zu teuer (das geld solltest du dann eher in einen guten anwalt investieren).

lg
martina

p.s. wieso zieht eigentlich ER nicht aus und ueberlaesst euch die wohnung oder habe ich da was ueberlesen?

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Re: wg. wohnung weiter unten

Antwort von katja0805 am 07.12.2005, 10:40 Uhr

Hallo!
(klasse, irgendwie kann ich euch allen Tips geben, hab schon ALLES erlebt:-))

Also: sofort der Polizei melden, daß er dein Auto hat (ist auf dich zugelassen??) Wenn er nämlich einen Unfall oä hat mußt DU zahlen, es interessiert niemand ob er das Auto einfach so genommen hat. DU bist Fahrzeughalter, alles andere ist wurscht! Ist zwar etwas krass aber ich sprech aus Erfahrung (mein Ex-Mann hat mein Auto im Suff genommen obwohl ich mich gewehrt hab und dafür eine gefangen hab...da er das Auto dann auch zu Schrott gefahren hat mußte ich alle Kosten zahlen: umgefahrene Verkehrsschilder, Abschleppkosten etc).
Zu den Anwaltskosten: geh zu deinem Anwalt für Familienrecht (Belege über Einkommen gleich mitnehmen), der stellt dann einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe, damit mußt du dann zum Gericht und dir das bestätigen lassen-->dann zahlst du nix bzw. einen geringen Kostenanteil!

Du schaffst das! Wünsche dir alles, alles Liebe!

Grüßle Katja

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