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Geschrieben von Moneypenny77* am 12.07.2006, 17:50 Uhr

Wichtige Frage!

Solange Du das Sorge- und Erziehungsrecht hast kannst Du, im rechtlich legalen Rahmen, sprich natürlich keine Nacktfotos o.ä., mit Deiner Tochter machen was Du willst und auch mit Bildern von ihr. Anders sieht es mit allen anderen Personen aus, die in irgendeiner Art auf diesen Fotos zu erkennen sein könnten, also andere Kinder, deren Eltern, Deine Familie. Die mußt Du vorher fragen, ob Du die Fotos veröffentlichen darfst.

 
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