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Geschrieben von Abraxsas666 am 21.03.2005, 20:50 Uhr

Wegen Arbeitslosengeldberechnung und Anspruch...wer kennt isch aus und kann weiterhelfen?

Ich versuch es kurz zu machen:
Ich habe bis 18. Juni 2003 gearbeitet und bin dann in Mutterschutz. Mein Arbetisvertrag war bis zum 18. Juni.
Mein Erziehungsurlaub (2 Jahre) endet im August 2005. Falls ich bis dahin nichts finde...
Habe ich Anspurch auf Arbeitslosengeld?
Wie wird das berechnet? Wird es vom letzten Gehalt berechnet (war ja nur ein hlaber Monat) oder vom Durchschnittsgehalt?
Danke im Voraus fuer die Aufklaerung...

 
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