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Geschrieben von sweety28 am 26.06.2006, 19:39 Uhr

Versicherung will nicht für Schaden aufkommen!? ;(

gerade post bekommen von meiner versicherung , zahlen meinen schaden / brand küche nicht (kostenvoranschlag 850 euro), weil ich die rate nicht fristgerecht zahlte...

das is ja nich sooooooooooooooo n genickbruch ABER yannek (mein 7 jähriger sohn) is mit n rad gegen n auto gefahren vor 14 tagen...

DAS werden die dann auch NICH zahlen !!! Oder was ? Oder wie ?

Dann man willkommen in der Schufa...

Den Autolackierschaden kann ICH nicht tragen... ;o((

Könnte heulen

 
2 Antworten:

Sch...

Antwort von zwerg79 am 26.06.2006, 20:05 Uhr

... ist das. Aber mal ehrlich, wenn du nicht zahlen konntest, hast du mit deinem versicherungsfritzen nicht gesprochen? Meistens kann man so was VOR einem Schaden klären. wem gehört denn das Auto? ein Neuwagen? Vielleicht kann man das irgendwie anders regeln? Mein Bruder war da früher ganz link, der hat erst ne Versicherung abgeschlossen, wenn er schon einen Schaden hatte, hat den dann mit dem Geschädigten zusammen umdatiert und alles war für ihn in Butter! Ich fand das nicht ok (arbeite bei einer Versicherung), aber er behauptet, dass sie ja selber schuld wären, wenn man es ihm so leicht machen würde...
Versuch mit dem Autobesitzer zu reden, vielleicht kannst du ja in raten bezahlen oder sowas. Sprich auf jeden Fall mit ihm, alles andere bringt wahrscheinlich gar nix!
Viel Glück

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Haftpflicht, Aufsichtspflicht

Antwort von Danny mit Max am 27.06.2006, 7:24 Uhr

"Gesetzliche Grundlage
Der Schädiger ist laut Gesetz zur Wiedergutmachung verpflichtet (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraphen 823ff., diverse Spezialgesetze). Zahlen muß man immer dann, wenn man für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit die Ursache ist, spielt keine Rolle. Es gilt das Prinzip: Eltern haften bis zur Volljährigkeit für die Kinder. Ausnahmen bestätigen die Regel. Schäden, die Kinder bis 7 Jahre anrichten, müssen nur dann von den Eltern ersetzt werden, wenn sie ihre Kinder unzureichend beaufsichtigt haben."

Erkundige Dich mal bei Deiner Versicherung oder lies Dir die Bedingungen (Kleingedruckte) im Vertrag durch. Ist es das vollendete 7.Lebensjahr, dann muss sie nämlich zahlen.
Wäre er noch sechs, dann sieht die Sahce schon anders aus: Wenn er alleine mit dem Rad unterwegs war hast Du Deine Aufsichtspflicht verletzt und somit muss die HP Versicherung nicht bezahlen. War er nicht alleine unterwegs, also Du bist hinterhergefahren, dann hast Du sie nicht verletzt und somit muss sie bezahlen.

Wie ist es denn genau passiert?

LG
Danny.

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