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Geschrieben von mozipan am 26.11.2005, 17:45 Uhr

Urteil Jessica-Prozess

Doch es gibt ein höheres Strafmass und zwar: "Lebenslängliche Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung"

Wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden kann (h. z. Heimtücke um Profit zu erlangen) wird die lebenslange Freiheitsstrafe durch anschliessende Sicherungsverwahrung ergänzt. Das bedeutet, dass unter keinen Umständen eine vorzeitige Haftentlassung erfolgen kann.

Bei einfach LL kann nach 15 Jahren das erste Mal ein Antrag gestellt werden, der aber in 99 % der Fälle abgelehnt wird. Nächste Möglichkeit dann 5 Jahre später usw. usw.

Bei Sicherungsverwahrung besteht diese Möglichkeit nicht.

LG Sandra & Co.

 
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