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Urteil Jessica-Prozess

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Urteil Jessica-Prozess

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Gestern wurde ja das Urteil im Prozeß um die kleine Jessica verkündet. Lebenslänglich hinter Gitter. Wobei ich sagen muß, für so eine Tat gibt es keine gerechte Strafe. Selbst lebenslängliche Haft ist zu Milde. Am meisten macht mir die Tatsache zu schaffen, daß die Nachbarn oder Ämter nichts gesehen oder gemerkt haben wollen. Das ist für mich unvorstellbar. Wo leben wir denn???? Kümmert sich da jeder nur noch um sich, gibt es nur noch Egoisten unter uns? Ich hab so eine Wut auf die Leute, die auch im Haus wohnen. Die müssen doch was gehört und gemerkt haben. Und die Ämter???? Jessica hätte doch zur Schule gehen müssen. Warum kümmert sich da niemand? Auch der Kinderarzt, sofern es einen gab, hätte mal nachforschen können mit Hilfe des Jugenamtes. Ich versteh das nicht. Wie kann es soweit kommen in einem zivilisierten Land wie Deutschland? Es ist mir unbegreiflich. Traurige und wütende Grüße Melli


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Ich glaube ein höheres Strafmass gibt es in D nicht? Aber du hast recht ich habe auch gesagt das man die Behörden wie Jugendamt, Schulamt oder die Stadt mitverantwortlch machen sollte. Die KLeine hätte doch schon seit mindestens einem Jahr in die Schule gehen müssen? aber das ist mal wieder typisch für die Deutsche Bürokratie, wenn es um Geld geganen wäre hätte man sich sofort gekümmert aber ein Menschenleben? Wieso!! Armes Deutschland was wird aus deinen Kindern????????? Tina


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Doch es gibt ein höheres Strafmass und zwar: "Lebenslängliche Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung" Wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden kann (h. z. Heimtücke um Profit zu erlangen) wird die lebenslange Freiheitsstrafe durch anschliessende Sicherungsverwahrung ergänzt. Das bedeutet, dass unter keinen Umständen eine vorzeitige Haftentlassung erfolgen kann. Bei einfach LL kann nach 15 Jahren das erste Mal ein Antrag gestellt werden, der aber in 99 % der Fälle abgelehnt wird. Nächste Möglichkeit dann 5 Jahre später usw. usw. Bei Sicherungsverwahrung besteht diese Möglichkeit nicht. LG Sandra & Co.


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Hab nirgends was darüber finden können. Mein Mann sagt schon. Sie hätten beide ihre 15 Jahre und anschließende Sicherheitsverwahrung bekommen. So fände ich das noch annehmbar. Die beiden sollten nie wieder freikommen. Melli


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soviel ich in den nachrichten gehört habe haben sie nur lebenslänglich bekommen. also ohne sicherheitsverwahrung. meine meinung dazu: ES IST NOCH ZU WENIG FÜR SOLCHE MENSCHEN. Wenn man sowas Mensch nennen kann. nenyaluna


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... WIR bezahlen den den Knastaufenthalt. Da wär der Strick doch kostengünstiger. Katy


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die mutter ja wohl als voll zurechnungsfähig anerkannt worden ist vom gutachter. sicherheitsverwahrung bedeutet keine oder zumindest eingeschränkte schuldfähigkeit. der vater hat wohl eine hirnschädigung, aber da eine wiederholungsgefahr der tat nicht gegeben ist (da es die eigene tochter war und nicht irgendein fremdes kind), wird er auch keine sicherheitsverwahrung bekommen haben. so sehr man den beiden auch was anderes wünschen würde, leider gibt das deutsche gesetz nur die 15 jahre her. lg uli


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k74 hat geschrieben der strick wär kostengünstiger. das stimmt wohl. aber eigentlich sollte man mit denen genau das gleiche machen, was sie ihrer tochter angetan haben. damit sie mal sehen wie es ist zu verhungern und als besten freund den teppich zu haben. bei sowas bekomme ich echt hass. nenyaluna


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Nach 15 kann das erste mal geprüft werden ob eine vorzeitige Haftentlassung angezeigt ist. Diese wird in 99 % der Fälle nach 15 Jahre abgewiesen. Kaum ein Lebenslänglicher kommt nach 15 Jahren raus. Einige nach 25 Jahren. Und Hinrichtungen sind u.U. teurer als Knastaufenthalte! LG Sandra & Co.


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So ist es. Und wenn es stimmt, was in der Presse stand, nämlich daß das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, nämlich lebenslänglich OHNE vorzeitige Haftentlassung, gefolgt ist, dann sind es 25 Jahre (was für den 50 jährigen Vater wohl lebenslänglich bedeutet). Eben darum hat die Verteidigung auf vermindert Schuldfähigkeit plädiert, was die Strafe auf 15 Jahre "beschränkt" hätte, dem ist das Gericht aber nicht nachgekommen. Sicherungsverwahrung steht nicht zur Debatte, weil dafür eine Bedrohung der Gesellschaft gegeben sein muß. Dies ist nunmal nicht der Fall, da sie "nur" eine Bedrohung für eigene Kinder sind. Und dazu wird es in 25 Jahren wohl für beide nicht mehr kommen.


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War übers Wochenende in england, habe nichts mitbekommen.


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Die Eltern haben sie über Jahre qualvoll mißhandelt. Sie vergetierte in einem abgedunkelten Zimmer dahin, bekam nichts zu essen (bei ihrem Tod mit 8 Jahren wog sie keine 10 kg), sondern kratzte sich den Putz von der Wand. Die Kabel der Steckdose hingen offen herum "in der Hoffnung", Jessica werde sie anfassen und an einem Stromschlag sterben. Als sie nicht eingeschult wurde begnügten sich die Behörden mit Bußgeldbescheiden, zum KiA gingen die Eltern natürlich einfach nicht mit ihr. Nachbarn etc. wollen, wie üblich, nichts bemerkt haben. Einfach schrecklich, daß solche Menschen gebär- und zeugungsfähig sind, während "perfekte" Eltern vergeblich versuchen, ein Kind zu bekommen.


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Oh Gott! Mir fehlen die Worte! Warum haben die eltern sie einfach nicht weggegeben?