Mitglied inaktiv
Ich bin geschieden und mein Exmann ist nicht fähig den Kindesunterhalt für unsere beiden gemeinsamen Töchter zu zahlen. Haben beide das Sorgerecht. Meine Anwältin zieht jetzt in Betracht, seine Eltern als Ersatzhaftung ranzuziehen. Ich soll nun von meinem Amtsgericht einen Berechtigungsschein holen. Kann mir jemand sagen, welche Unterlagen ich da evtl. mitbringen müsste??? Möchte am Montag das gleich in Angriff nehmen. Evtl. - Nachweis von Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, (mein Einkommen) - Mietvertrag... Ich wohne mit meinem neuen Partner zusammen... deswegen gehe ich davon aus das ich ein Gehaltsnachweis von ihm auch mitbringen muss oder? *stöhn* wünschte es wäre alles schon erledigt. Ist hier jemand unter Euch, der evlt. Erfahrung damit hat oder sogar Rechtspfelger ist? Dankeschön
vielleicht fehlt mir ein bischen Hintergrundwissen, aber das ist wieder so ein Fall den ich nicht auf Anhieb verstehe. Du bist von deinem Partner getrennt, lebst doch mit einem neuen Mann zusammen. Klar, wäre es besser, wenn man Unterhalt bekommt, aber ist es richtig, die Großeltern des Kindes per Anwalt zum zahlen zu bekommen - damit es dir mit dem neuen Mann ein bischen besser geht ? Sollen die das auf ihre alten Tage noch von der Rente abknapsen, damit "der Neue" weniger Kosten mit den Kindern hat ?!
...das ist aschon mal die erste Frage. Ist er Erwerbsoder Berufsunfähig , arbeitslos oder einfach nur ein Drückeberger? Sind seine Eltern betucht und könnten tatsächlich genug Geld locker machen für die Kinder ( immerhin sind es IHRE ENKEL)? Oder haben sie auch zu knabbern, und das Geld reicht kaum? Stecken es dem Sohnemann so zu? Schwer zu beantwortende Frage da du keine Information gibst über diese Sachverhalte, denn wenn es der Fall ist wie faya schreibt, das sie evtl. selber wenig haben....????? Gruß Johanna Das solltest du auch bedenken.
,wie vermögend meine Schwiegereltern wären,auf diese Idee wäre ich nie und nimmer gekommen,Unterhalt für ihr Enkelkind einzufordern. Ich bin dankbar das sie gesund und munter sind,und mich unterstützen,indem sie mir alle 2 Wochen meinen Sohn abnimmt,um was zu unternehmen.Aber das reicht dann auch. Im übrigen kannst Du beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen,die versuchen dann,sich das Geld bei Deinem EX wiederzuholen. So läuft es in meinem Fall. LG Birgit
www.jurathek.de und da ins Forum. Wenn einer was weiß, dann bekommst Du recht schnell Antwort! Ich kann Dir ansonsten nicht weiterhelfen!
Erstmal- Dein Kind hat ein recht auf Unterhalt, auch wenn Du mit einem neuen Mann zusammenlebst. Ohne wenn und aber. Und das Gesetz sieht Unterhaltsverpflichtungen in gerader Linie vor- Dein Kind ist seinen Grosseltern auch unterhaltsverpflichtet, wenn es so kommt. Ueber die finanzielle leistungsfaehigkeit Deiner Ex/Schwiegereltern brauchst Du Dir auch keinen gedanken machen. Zahlen muessen sie nur, wenn sie genug Schotter haben, leistungsfaehig sind heisst das im Amtsdeutsch. Schoen ist es natuerlich nicht, die zu verklagen- schliesslich haben die Euer Kind nicht in die Welt gesetzt aber wenn der gestzgeber das vorsieht, brauchst Du Dich da nicht graemen. Und wenn Du die Moeglichkeit hast, die Grossletern heranzuziehen, wuedest Du eh keinen Unterhaltsvorschuss erhalten-die oeffentliche Hand haftet nur subsidiaer. Benedikte
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