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Testamentseröffnung - Ihr wißt doch immer alles

Thema: Testamentseröffnung - Ihr wißt doch immer alles

Hi, 17 (!) Stunden nachdem meine SM beerdigt wurde, trudelte bei uns die Rechnung meiner arbeitsscheuen Schwägerin über den Betrag ein, der ihr durch das gemeinsame Testament meiner herzigen Schwiegereltern gemacht wurde. Ich schätze, das ist rekordverdächtig - man könnte es auch als geldgierig interpretieren (nein, niemals, sie ist auch nicht faul, sondern hat nur eine ausgeprägte Arbeitsallergie, die leider nicht therapierbar ist - ich sollte sie bedauern). Einzelheiten zur Beerdigung erspare ich Euch - es war Mein Wissensstand ist, dass man erst durch ein Erbschaftsgericht angeschrieben wird (dauert ein paar Wochen), dass nun der Erbfall eingetreten ist und dann kommt es zur Testamentseröffnung. Danach wiederum treten eine Reihe von Fristen in Kraft, d.h. ob man das Erbe annimmt usw. (dauert wieder ein paar Wochen). Kennt sich jemand von Euch besser damit aus? Merci vielmals! LG Fiammetta

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 19:46



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also wir wurden vom amtsgericht/nachlassabteilung angeschrieben/vorgeladen- ob wir das erbe antreten wollen und falls nicht das wir das erbe abtreten dieses tat mein mann als enkel- und als vater des urenkels- da wir gemeinsames sorgerecht haben aber nicht verheiratet sind mußte ich ebenfalls im namen unseres sohnes abtreten und unterschreiben nach ca2 wochen kam ein erneutes schreiben und eine erneute vorladung-- jemand hätte da erbe angefochten und ob wir immer noch abtreten -das ganze prozedere noch einmal insgesamt hat die prozedur 5 wochen oder so gedauert ich weiß jetzt nicht ob dir das weiterhilft

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 19:54



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Hi, meine SE haben einen Erbvertrag geschlossen, mit dem sie zuerst gegenseitig begünstigt wurde, danach die Kinder. Vor ein paar Jahren ist mein SV gestorben, damit wurde schon einmal das Testament offiziell bekannt gegeben. Muss das nach dem Tod meiner SE nun wiederholt werden? Man müßte ja nun meinem Mann ganz offiziell die prinzipielle Möglichkeit geben, das Erbe z.B. nicht anzutreten. Komplizierte Angelegenheit. LG Fiammetta

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 20:01



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weil ja der erst genannte begünstigte ebenfalls verstorben ist, somit geht das noch verlebene an die nächsten , in dem fall die kinder - lehnt IHR als kinder ab- geht es weiter an die enkelkinder und dann ist die weitere erbfolge die urenkel dein mann wird also demnächst vom nachlassamt angeschrieben

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 20:07



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Habe jetzt nur einen Teil Deiner Geschichte mitgelesen - daher stellt sich die Frage: warum wollt Ihr denn ablehnen *neugierigbin* Ich kenne den Fall nur aus der eigenen Familie, da bei der Verstorbenen ausschließlich Schulden durch hohe Pflegekosten zu "erben" waren. Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 20:55



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Hi, mir geht es nur um die Fristen und die grundsätzlichen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber einem lassen muss. Dazu gehört halt auch das Ablehnen. Ob man`s dann macht, ist die andere Frage. Vielleicht hat meine SM ihre Rente ja beim Pokern im Fernsehen verzockt oder noch ein paar Kampfbestellungen bei Neckermann getätigt? LG Fiammetta

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 21:11



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ich hab gerade nachgeschaut, innerhalb 4 wochen mußte unterschieben werden ob annehmen oder ablehnen

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 21:20



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und wenn die Kinder ablehnen, dann haben die Enkel ebenso nochmal 6 Wochen Zeit.

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 23:04



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Das Testament begünstigt DIE Kinder? Also mehrere Erben???? DANN wird (ich gehe jetzt mal davon aus, ihr wollt nicht ablehnen) ein Erbschein erstellt. Vorher werden alle Erben angeschrieben und vom Erbe in Kenntnis gesetzt. Ich meine auch es gibt die 6-Wochen-Frist zur Ablehnung. Würde bedeuten: Innerhalb von ca. 4 Wochen (je nach Arbeitsanfall bei Gericht) kommt der Erbbescheid, dann 6 Wochen für die Einspruchsfrist und danach kann erst der Erbschein beantragt werden :-) Vorher gibt es halt nichts für deine gierige Schwägerin :-)

Mitglied inaktiv - 19.07.2010, 06:41



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und hatten als enkel eine frist von 6 wochen. meine mutter und ihre schwestern wurden 2,5 wochen nach dem tod aufs nachlassgericht bestellt. die frist beginnt 6 wochen nach zustellung des schreibens. wir müssen auch für die kinder mit ablehnen. ganz schöner murks, mein mann muss dafür eher von der arbeit, denn das gericht hat es nicht nötig, länger als bis 15. 30 uhr zu arbeiten.

Mitglied inaktiv - 19.07.2010, 06:43



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LG Fiammetta

Mitglied inaktiv - 19.07.2010, 09:55