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Geschrieben von mozi am 13.04.2006, 17:17 Uhr

@Suka und all

Danke für die Info.

Natürlich entscheidet der Richter bei einem Heranwachsenden (das ist das Alter 18 bis 21, vor 18 Jungendlicher) ob nunmehr das Strafrecht oder das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Ich denke, dass der Täter hier unter starker Beeinflussung stand und eigentlich auch nur Werkzeug eines verqueren Verständnisses von Recht ist. Drum halte auch ich hier Jugendrecht für angebracht.

Den jungen Kerlchen, die von ihren Vätern und den Familien so unter druck gesetzt werden und solche falschen Moralvorstellungen anerzogen bekommen, denen geht es doch eigentlich auch nicht viel besser als ihren Schwestern.

Ich bin zwar der Meinung das das AuslG und die Einwanderungsgesetzte dringender Überholung bedürffen aber das Jugenstrafrecht halte ich schon für in Ordnung so wie es derzeit ist.

LG

 
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