Mitglied inaktiv
In der Vorweihnachtszeit hat einer unserer örtlichen Rundfunksender jährlich eine Spendenaktion laufen. Ralph hört ihn vielleicht sogar gelegentlich?? Dieses Jahr wird für das Kinderherzzentrum Kiel gesammelt und zwar nicht für Spielzeug oder die Möblierung des Spielzimmers sondern für MEDIZINISCHE GERÄTE. Und genau da liegt mein Problem. Dürfen die denn das??? Medinzinische Behandlungen werden ja von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) BEZAHLT!!! D. h. wenn das Gerät angeschafft wird und damit Behandlungen/Untersuchungen durchgeführt werden - darf das den Kassen überhaupt vom Klinikum in Rechnung gestellt werden??? Nicht daß ich was gegen den Zweck an sich hätte, aber die Frage ist wirklich AUCH juristischer Natur. Trini
Die Krankenkassen bezahlen ja sowieso nur die Behandlung und nicht die Anschaffung der med. Geräte, oder irre ich mich da? Wo ist also das Problem?
daß die KK nur die Personal- und Materialkosten zahlen. Sie zahlen mit der Untersuchung/Operation/Behandlung die Gesamtheit der Kosten. Und dazu gehört eben auch die Anschaffung der med. Geräte. Und wenn ich das Gerät sozusagen "geschenkt" kriege, ist es doch irgendwie "unehrlich" dessen Nutzung den KK in Rechnung zu stellen. Zusammen mit horrenden Chefarzthonoraren selbstredend. Ich habe wie gesagt gaaaar nix dagegen, daß herzkranken Kindern geholgfen wird. Aber ich finde es halt komisch, daß man sich Dinge "schenken" läßt, die man dann teuer verkauft. Trini
Die letzten 10 Beiträge
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang
- Wenn die Eltern alt werden und man selbst weit weg ist
- Alarmanlage Haus
- Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Rassistisches Gegröhle von Sylt
- Tolle Themen hier…