Mitglied inaktiv
das betrifft nicht diejenigen, die schon ihre probatorischen sitzungen hatten und jetzt auf die genehmigung warten, aber alle die, die diese sitzungen noch nicht hatten: seit dem 1.4. gibt es eine neue abrechnungsvorschrift für die ärzte. dabei wurde einiges so verändert, daß psychotherapeuten jetzt für die probatorischen sitzungen ein so klitzekleines budget haben, daß sie im prinzip keine mehr abrechen können bzw. nichts dafür bekommen. es ist also davon auszugehen, daß die große mehrheit der kassenzugelassenen therapeuten keine 5 probatorischen sitzungen (also die, für die der überweisungsschein reicht und kein antrag gestellt werden muß) mehr machen. sondern man sich nach einer, höchstens 2 sitzungen entscheiden muß, ob man überhaupt und wenn ja bei diesem therapeuten die therapie machen will. dann den antrag stellen. lg uli
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