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Geschrieben von Ralph am 11.09.2003, 0:56 Uhr

Noch ein Versuch... :-)

Hi Marit,

Du wirfst wieder durcheinander, was ich bereits versucht hatte zu differenzieren. :-)
Rente und Pensionen halte ich durchaus für international auszahlungsfähig, weil das in meinen Augen völlig andere Leistungsarten sind als Sozialhilfe.

Arbeitslosengeld ist da am ehesten eine Leistung, die ich diesen Leistungen noch zuordnen kann.

Um es nochmals herauszuarbeiten: Ich bin nicht bereit, als Deutscher außerhalb Deutschlands, als Europäer außerhalb Europas für Sozialstrukturen fiskalisch gradezustehen.
Wer sein Heimatland dauerhaft verläßt (örtlich, nicht emotional gesehen), begibt sich halt in meinen Augen auch zwangsläufig aus dessen Obhutsobliegenheit und begibt sich in die Sozialstrukturen des Aufenthaltslandes. Wenn diese sehr viel schlechter sind als in Deutschland, ist das die Angelegenheit des betreffenden, nicht der menschen, die in Deutschland für ihre Sozialstrukturen Steuern zahlen und arbeiten.

das ist wahrscheinlich der Scheideweg unserer Ansichten.
Wir denken in verschiedenen Kategorien, das muß nicht unbedingt negativ sein, wenn wir beide konsequent sind. Wenn ich z.B. Deine Linie konsequent verfolge, dann dürftem nur DEUTSCHE deutsche Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld, Krankengekld etc. beziehen. Italiener, Türken etc. dürften keine Sozialhilfe nach deutschem Recht erhalten, sondern müßten sich dann über ihre Konsulate nach den Hilfeleistungen ihrer heimatländer erkundigen und sich kümmern. Wenn Du das anders siehst, nimmst Du deutsche Sozialstrukturen doppelt in Anspruch! Bemerkst Du, in welche Richtung das geht? Eben, es würde nicht funktionieren, sei es, daß die Leistungen aus den betreffenden Ländern hier zum Leben in Deutschland nicht ausreicht, sei es, daß es adäquate Sicherungssysteme vielleicht gar nicht gibt etc.

Ich bin konsequent, indem ich sage, Sozialtransfer ja, sofern es in Deutschland geschieht, und zwar für nahezu alle, die hier leben (es gibt Ausnahmen, die im Ausländergesetz begründet sind, Asylrecht, etc.), davon sollen aber die von mir erwähnten wenigen Leistungen ausgenommen sein.

Das, was Du aufzählst, wo man leben möchte (Flitterwochenort etc.) ist, mit Verlaub, reine Privatsache. Sollen sie tun, sollen sie durchziehen, aber bitte auch selbst finanzieren! Durch Arbeitseinkommen oder adaäquate Leistungen (Rente, Pension und, zugestanden, ArbeitslosenGELD, nicht -hilfe).
Alles andere ist in meinen Augen absolut überzogenes Anspruchsdenken.

Mir ist übrigens auch kein Staat bekannt, der Dein Modell auch nur ansatzweise in Erwägung zieht. Die Sache mit der deutschen Sozialhilfe im Ausland ist historisch begründet für eine Personengruppe, die mittlerweile so gut wie ausgestorben sein dürfte, weshalb das Ganze jetzt ja auch überarbeitet werden soll. :-)

Auch wenn ich es immer wieder hin- und herüberlege... ich kann Deinem Modell nichts Positives abgewinnen. :-)

Liebe Grüße und gute Nacht
Ralph/Snoopy

 
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