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Geschrieben von trini79 am 01.12.2004, 12:54 Uhr

Lkw fährt in Kindergruppe - zwei Tote

Hallo,

hab ich gestern auch in den Nachrichten gehört.

Ich glaube es ist egal, ob der Schulausflug genehmigt war oder nicht. Der Lehrer wird höchst wahrscheinlich seines Lebens nicht mehr froh.

Mit der Aufsichtspflicht ist das so eine Sache. Um sie hundertprozenz zu erfüllen muß man schon hinten Augen haben. Man kann die Kinder schließlich nicht wie Hunde an der Leine führen.

Ich nenn mal ein Beispiel:

Ich war 6 Jahre in Sommerfreizeiten Betreuerin (kiddies waren 15 - 17).
Wenn sich nun ein Päarchen bildet, sie ungeschützen Geschlechtsverkehr haben und daraus ein Kind entsteht, habe ich nachdem Gesetz meine Aufsichtspflicht verletzt und kann im schlimmsten Fall zur Zahlung der Alimente herangezogen werden.
Kondome darf ich allerdings auch nicht verteilen, denn das wäre Anstiftung zum Geschlechtsverkehr.

Was nun, sprach Zeus?

Ist echt nicht so einfach, klar der Vergleich hinkt ein wenig, deutet aber die Misere einer Aufsichtsperson von Halbwüchsigen an.

Nichtsdestotrotz ist der aktuelle Fall äußerst tragisch.

Die Idee mit der Einführung von Schülerlotsen finde ich richtig. Nur leider können auch Schülerlotsen die Kinder nicht vor betrunken oder bekloppten Autofahrern bewahren.

lg Kathrin

 
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