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Kennt sich jemand aus bzgl. Schönheitsreparaturen bei Auszug?

Thema: Kennt sich jemand aus bzgl. Schönheitsreparaturen bei Auszug?

Hallo, ich weiß, dass die Rechtslage im Mietrecht sehr verzwickt ist und sich einiges geändert hat in den letzten Jahren. Vielleicht hat jemand einen Rat... Ich habe vor 9 Jahren eine komplett renovierte und neu erschaffene Wohnung vermietet. Mit dem damals gültigen Mietvertrag, dass gewisse Renovierungen nach Jahren gestaffelt durchzuführen sind. Jedoch spätestens bei Auszug. Die Wohnung wurde komplett mit Küche, Elektrogeräten, Teppich, Lampen bis hin zum Duschvorhang vermietet. Der Mieter hat in diesen Jahren nicht gestrichen und entstandene kleine Schäden auch nicht selbst repariert. Nun zieht er Ende des nächsten Monats aus und will absolut nicht streichen. Er hat keine Zeit dafür und Verträge gelten für ihn nicht. Ich finde es insofern schade, da wir immer ein gutes Verhältnis hatten. Ich wohne selbst auch in dem Haus und fühle mich total ausgenutzt... Habe ich als Vermieter da Rechte? P.S. Bitte nur ernstgemeinte Ratschläge und keine Anti-Vermieter Propaganda, mir reicht schon was ich im www so lese.

von Kaddie am 28.05.2012, 17:09



Antwort auf Beitrag von Kaddie

hat er keine kaution gezahlt?

Mitglied inaktiv - 28.05.2012, 17:15



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Nein, leider nicht. Das ist damals von mir versäumt worden...

von Kaddie am 28.05.2012, 17:23



Antwort auf Beitrag von Kaddie

dann mußt du ihn verklagen, wenn er seine pflichten nicht einhält! schließlich hat er dafür unterschrieben! als eigentümer mußt du doch einen rechtsschutz haben!?

Mitglied inaktiv - 28.05.2012, 17:26



Antwort auf Beitrag von Kaddie

Keine Kaution?? Wie kann man das als Vermieter versäumen? Schön doof. Jetzt kannst du deinem Geld hinterher rennen.

von Grundlagentrottel am 28.05.2012, 17:32



Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

Ja, so ist das, wenn man jung und dumm ist. Das passiert mir definitiv nicht nochmal.

von Kaddie am 28.05.2012, 17:34



Antwort auf Beitrag von Kaddie

Ist ja im Prinzip dasselbe, wie wenn die Kaution nicht für die Renovierung reicht.

von Grundlagentrottel am 28.05.2012, 17:37



Antwort auf Beitrag von Kaddie

...und falls die Kaution nicht reicht, dem Mieter die Rechnung über den Restbetrag schicken.

von Grundlagentrottel am 28.05.2012, 17:30



Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

ob man die Kaution einfach so einbehalten darf wage ich mal zu bezweifeln. Allerdings würde ich noch versuchen ihn zu fragen ob ihm die Rechnung einer professionellen Firma lieber ist, dann könnt ihr euch einigen einen Teil der Kaution zu verwenden.

von desire am 28.05.2012, 17:36



Antwort auf Beitrag von desire

ahso las das erst jetzt mit der Kaution.... Hm...gibt doch einen Mieterschutzbund...wird ja für die Gegenseite doch auch sowas in der ARt geben oder?

von desire am 28.05.2012, 17:37



Antwort auf Beitrag von desire

" ob man die Kaution einfach so einbehalten darf " ???? Genau dafür ist doch die Kaution da. als Sicherheit für den Vermieter, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt. Nur manchmal kommt es eben sogar vor, dass die Kaution noch nichtmal ausreicht, um den Schaden durch die Pflichtversäumnis des Mieters auszugleichen. Dann kann der Vermieter nur blöd glotzen.

von Grundlagentrottel am 28.05.2012, 17:40



Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

in a ist das vll anders.... ich schätze mal, daß kaddie auch keinen rechtsschutz hat. beneidenswert ist nur, daß sie eigentum HAT, das sie vermieten kann, aber um das geschiss jetzt beneide ich sie nicht. wer weiß, wie die wohnung des netten mieters aussieht....wenn er draußen ist.

Mitglied inaktiv - 28.05.2012, 17:43



Antwort auf Beitrag von desire

Ja, das gibt es und da bin ich sogar Mitglied (wer hätte es gedacht)!!! Ich muß selber den Kopf schütteln über soviel Dummheit meinerseits, da werde ich morgen gleich einen Termin machen.

von Kaddie am 28.05.2012, 18:11



Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

Ob der Mieter zu irgendeiner Form der Renovierung verpflichtet ist - und wenn ja, zu welcher - ist ziemlich kompliziert und hängt teilweise von minimalen Unterschieden in der Formulierung des Mietvertrages ab. Dazu kommt: Wenn der Mieter nicht zahlt, muß man das Geld dann vor Gericht einklagen - was Jahre dauern kann, und der Ausgang des Verfahrens ist fraglich. Da würde ich lieber vorher einen qualifizierten Rechtsrat einholen.

von Strudelteigteilchen am 28.05.2012, 20:03



Antwort auf Beitrag von Kaddie

Ich vermiete auch eine Einliegerwohnung. Bin selbst als Mieter immer schön treudoof gewesen und habe alles gemacht... Heute erwarte ich Renovierung bei Einzug, dann macht man es mit Liebe und so wie man es selbst schön findet. Wem bringt das was, wenn der Mieter lieblos zwei Eimer Farbe an die Wand klatscht, weil er bei Auszug renovieren muss? LG Schräubchen, die in ihrer letzten Mietwohnung noch 500 Euro fürs Streichen lassen bezahlt hat...

von Schräubchen am 28.05.2012, 19:03



Antwort auf Beitrag von Schräubchen

Empfehle nur mal wieder: www.recht.de und da ins Forum oder www.jurathek.de, kostet nix und es gibt gut professionellen Rat von Jurastudenten und evtl. sogar Profis.

von Seansmama am 28.05.2012, 19:19



Antwort auf Beitrag von Kaddie

LG Jamelek

von jamelek am 28.05.2012, 20:19



Antwort auf Beitrag von Kaddie

Meines Wissens ist die Klausel, dass in bestimmten Zeitabständen Renovierungen vorgenommen werden müssen sowie inzwischen nichtig, da sie eine unverhältnismäßige Benachteilung des Mieters darstellt. Habt Ihr wenigstens noch einen Passus im Mietvertrag, dass die Wohnung renoviert zurück zu geben ist? Wenn nicht, hast Du wahrscheinlich keine Chancen, sondern wirst die Renovierung selbst renovieren lassen müssen. Wenn Du Glück hast, findest Du aber auch einen Nachmieter, der die Wohnung selbst renoviert. Du solltest unbedingt Mitglied bei einer Vermieterorganisation wie Haus & Grund werden. Das kostet ca. 40€ im Jahr und Du erhältst dafür kostenlose Rechtsberatung und eine Zeitschrift mit Infos zu Deinen Rechten und Pflichten als Vermieter. Silvia

von Silvia3 am 28.05.2012, 22:59



Antwort auf Beitrag von Kaddie

...........

von Charlie+Lola am 28.05.2012, 23:51



Antwort auf Beitrag von Kaddie

Hallöchen! So viel ich weiß musst du ihn erst in Verzug setzen. D.h., du machst ein Abnahmeprotokoll und schreibst alles auf, was er zu tun hat. Gibst ihm eine Frist bis zum X. Hat er bis dahin nichts gemacht beauftragst du alles und stellst ihm die Kosten in Rechnung. Die wird er sich sicherlich weigern zu zahlen. Also musst du den gerichtlichen Weg gehen. Ich würde mir gleich Rat holen beim Anwalt. Die Anwalts- und Gerichtskosten wird er dann auch zahlen müssen, sofern er wirklich die Schönheitsreparaturen nicht fristgerecht ausführt. Viele Grüße, Moni

von MamaMon1 am 29.05.2012, 08:38