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Geschrieben von Meli 23 am 16.01.2006, 10:32 Uhr

Ist das gerecht??

Also sicherlich habt ihr das mit der Lidl erpressung mitgekriegt,da wurde gesagt dass schon mal einer so nen versuch gestartet hat,der bekam 5 jahre.

Mein Ex hat vor einem Jahr meine Tochter (leider auch seine) kurz vor ihrem 4. Geburtstag sexuell missbraucht, und sie leidet heute noch darunter. 1 Jahr lang dauerte der Kampf um Gerechtigkeit. Ich musste mit ihr sogar in die Kinderpsychatrie wegen einem Glaubwürdigkeitsgutachten, 3 std mussten wir da erzählen. Lange hatte ich nichts von det staatsanwältin gehört und erkundigte mich vor 3 wochen mal, und was war, im August ging ein Strafbefehl raus er bekam 12 Monate ZUR BEWÄHRUNG!!!!!! Hääää was soll das?? Und er muss 80 sozialstunden leisten,HALLO?? Wie soll so eon kranker sozialstd leisten der macht das doch wieder. Junge ich bin so sauer,würde man steuer hinterziehn wär man weg vom fenster... Aber was der A.. meiner tochter angetan hat juckt die net,oder!!!
Ihr könnt meine wut doch sicher verstehn, was?
Und der knaller dazu, meine anwaltskosten übernimmt nicht der staat. muss also 400 selber zahlen und das nur weil es keine verhandlung war sondern ein strafbefehl....

Sorry das musste jetzt echt mal alles raus...

 
21 Antworten:

Re: Ist das gerecht??

Antwort von Schokoladenkuchen am 16.01.2006, 10:58 Uhr

Unfassbar!!!
Kannst Du Dich nicht dagegen wehren?!
Frage mich echt, wie gut Menschen die solche unverständlichen Entscheidungen treffen, noch schlafen können.

LG Nicki

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Re: Ist das gerecht??

Antwort von billi am 16.01.2006, 11:05 Uhr

hallo,

ey, das geht ja wohl gar nicht!!!

Für solche perversen Schweine habe ich gar kein Verständnis!
Ich würde ihm den Schw..z abschneiden!
Sorry!
Könnte total ausflippen.
Verstehe doch einer unser Rechtssystem!?!

Das tut mir echt leid für deine Tochter und dich. Hoffe sie wird es irgendwann mal vergessen können/aus dem Gedächnis streichen.

Vielleicht kannst du ja so etwas wie "Einspruch" einlegen. Kenne mich da nicht so aus...

Alles Gute wünsch ich euch.
LG Billi

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Re: Ist das gerecht??

Antwort von Meli 23 am 16.01.2006, 11:10 Uhr

Wenn ich dagegen angehe kann es sein dass meine tochter vor gericht aussagen muss, und die bekommt da doch kein wort heraus, und die ganzen vernehmungen müssten nochmal gemacht werden ich glaube das würde sie net verkraften. aber egal wie ich es angehe, der Depp ist im endeffekt meine tochter. und das ist das schlimme,denn SIE ist eigentlich das opfer!
Aber das ist der deutsche staat... Ist ja nur eine 5 Jährige die damit zu kämpfen hat,bzw zum tat zeitpunkt war sie noch drei. aber das juckt den staat net

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Moment mal !

Antwort von Schwoba-Papa am 16.01.2006, 11:36 Uhr

Ich kenne den Fall und die Hintergründe nicht, deswegen werte ich hier gar nichts und werde auch nicht das "Urteil" auf seine Angemessenheit und auch unsere Rechtsstaatlichkeit nicht BEwerten oder ABwerten.

Aber was möchtest Du ? Die Beweisführung bei Kindesmißbrauch ist die schwierigste überhaupt !

Zur Rechtslage lt. Strafgesetzbuch :

Sexueller Missbrauch § 174 [Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen]

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.1 bis 3 sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr.1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr.1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Grüßle

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Re: @meli

Antwort von JoVi66 am 16.01.2006, 11:37 Uhr

Diesen Beitrag hättest du einmal schreiben sollen, als hier wieder einmal ( in zwei-Monatsabständen) über Vergewaltigung von Kindern ging. Dann hätten wir mal eine echt betroffene Mutter. Wir theoretisieren hier immer rum was wer täte, wenn es seinem Kind passieren würde, da gehts von Sch..ab bis mildeste Urteile. Da hättest du mal posten sollen.
Es tut mir wahnsinnig leid für dein kleines Mädel und ich hoffe nur, dass sie das Trauma überwinden kann. Auch noch der eigene Vater! Wie soll so ein Kind überhaupt wieder ein gesundes Verhältnis zu einer "Vaterfigur" aufbauen? Ich wünsch euch beiden alles Gute.
Gruß Johanna

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Re: @schwoba hab deinen Bericht zu spät gelesen

Antwort von JoVi66 am 16.01.2006, 11:41 Uhr

Was willst du eigentlich damit sagen?
Das die sexuelle Straftat ( von der wir in der Tat nicht wissen, was es genau war) nicht so schlimm wohl war, weil die Strafe so gering ausfiel? Du zitierts hiernur Gesetzestext, den jeder der nicht Analphabet ist selber lesen kann. Wo bleibt deine Aussage?
Gruß Johanna

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Re: @schwoba hab deinen Bericht zu spät gelesen

Antwort von waterman am 16.01.2006, 11:42 Uhr

ich glaube er wollte sagen, dass Verurteilung nach dem Gesetz vorgenommen wurde. Ob ein minderschwerer Fall (gem. Gesetz) ist, können wir hier sicherlich nicht beurteilen.

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Re: sch...muß schnell weg. Komme wieder.

Antwort von JoVi66 am 16.01.2006, 11:43 Uhr

er

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@jovi

Antwort von Schwoba-Papa am 16.01.2006, 11:56 Uhr

In erster Linie bin ich sprachlos daß grundsätzlich jemand so etwas seinem Kind antun kann (emotionale Seite).

Nüchtern betrachtet jedoch unterliegt dieser Fall dem StGB und darin steht was ich gepostet habe.

Ich finde darin keinen Schwanz-ab-Paragraphen und die Bewertung des § 174 überlasse ich jedem selbst, jedoch ist der § 174 geltendes Recht und somit wirksam !

Wir haben hier einen spezifischen Fall, sollten aber nicht in eine Einseitigkeit der Beurteilung verfallen. Beim Recht gibt es immer Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Sich nun zu empören, Skandal zu rufen, ist zu einfach !

Was ich an der Rechtsfindung solcher Taten am schlimmsten finde ist, das man meist auf die Aussage des Opfers angewiesen ist. So findet ein Mißbrauch nach dem Mißbrauch statt oder ein Kind wird instrumentalisiert (gabs auch schon).

Und, für eine hintergründige Meinung ist das Thema zu vielschichtig.

Grüßle

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ReAussage meiner tochter

Antwort von Meli 23 am 16.01.2006, 11:58 Uhr

Laut anwältin wurde es so mild für ihn, weil bei dem gutachten nicht sicher war, ob er sie auf der kleidung oder haut berührt hat.
Jedesmal hat Jasmin alles bis ins detail erzählen müssen, sie musste bei der vernehmung vor 4 erwachsenen sogar zeigen wie er dabei dran lag und sie musste schildern was sie anhatte. HALLO sie war DREI Jahre alt... als wir das Glaubwürdigkeitsgutachten machen lassen mussten, hatte sie nach drei stunden reden keine lust mehr, was auch sehr verstädnlich ist, da meinte die psychologin:" JAsmin hat jetzt aber gar nicht gesagt ob er das auf der Kleidung oder der Haut gemacht hat" Ich dachte nur "WIE BITTE???" Wie oft soll sie es noch zeigen und erzählen???
Sie wurde von ihm sexuell missbraucht,verstand da nicht was passiert und musste sich vor tausend fremden rechtfertigen... und das ein Kind in diesem alter????

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Re: Meli 23

Antwort von cat am 16.01.2006, 12:02 Uhr

hallo

also gerecht ist das auf jeden fall nicht, in meinen augen.
das du eine wut hast kann ich gut verstehen, ich drück dich und deine kleine mal ganz fest

lg

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Re: @schwoba

Antwort von mamaselio am 16.01.2006, 12:13 Uhr

Ich verstehe was du sagen willst und du hast zweifelsohne Recht.

Wie du es schaffst die Dinge so nuechtern zu sehen ist mir schleierhaft.

Furchtbar was Melli und vorallem ihrer kleinen Tochter passiert ist. Und schlimm, ganz schlimm dass es wirklich wichtig ist, ob da nun jemand Haut oder Kleidung beruehrt hat. Da hat jemand angepackt basta. Aber ich werde schon wieder emotional...
Schwer sich vorzustellen, wie man an Mellis Stelle reagieren wuerde. Vermutlich waer es mir voellig schnuppe wie lang der Mann sitzt. Selbst 5 Jahre und eine Mio Euro sind nicht genug. Da Schwanz ab nicht geht wuerde ich wahrscheinlich einen Psychologen zu Rate ziehen und ihn entscheiden lassen, was fuer meine Tochter das beste ist (das ganze immer wieder aufzufrischen kann doch auch nicht gesund sein, oder)?
Was den Typen angeht bleibt mir ausschliesslich ihn gedanklich mehrmals durch den Fleischwolf zu drehen.
Will sagen: wirkliche Gerechtigkeit wird es in so einem Fall nicht geben, also wuerde ich meinen Fokus ausschliesslich auf das Wohl des Kindes richten.

An Melli alle Kraft der Welt.

Gruss
Christiane

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Re: Ist das gerecht?? Ein anderer Gedanke

Antwort von faya am 16.01.2006, 12:31 Uhr

Zunächt einmal möcht ich sagen, daß es mir für deine Tochter und dich leid tut, daß ihr so wenig staatliche Unterstützung erfahren habt und die Strafe für den Täter so gering ist.

ALlerdings möchte ich dabei nochmal zu bedenken geben, daß er leider auch der Vater des Kindes ist und ihr in Trennung lebt. Da gibt es leider gerade in Trennungssituationen auch immer wieder den Fall, daß MÄnnern dieser Vorwurf zu Unrecht gemacht wird.

Als Rache, verletze Eitelkeit der verlassenen Frau, um das Kind zu entziehen oder aus anderen Gründen. Auch diesen Männern wird schlimmstes Unrecht angetan, denn diesen Verdacht zu Unrecht auf sich Lasten zu haben stelle ich mir vernichtend vor.

Ich könnte mir denken, daß man deshalb deine Tochter so sehr auf die Glaubwürdigkeit geprüft hat und euch beiden diese Verhandlung etc. so schwer gemacht wird - weil man sicher gehen wollte, daß der Vorwurf echt ist.

Wollte das nur mal so als Gedanken in den Raum werfen.

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Re: Ist das gerecht?? Ein anderer Gedanke

Antwort von mamaselio am 16.01.2006, 12:46 Uhr

Dass der Vorwurf echt ist war ja schon erwiesen.
Man packt sich als Mutter halt an den Kopf, wenn es fuer das Strafmass wichtig ist, ob er Kleidung oder Haut beruehrt hat.

Mir ist schon klar, dass solche "Feinheiten" juristisch gesehen wichtig sind und geklaert sein muessen.
So nuechtern sieht man die Dinge allerdings nur so lange, wie man selbst nicht betroffen ist.

Da ich persoenlich der Meinung bin, dass in so einem Fall niemals gerecht verurteilt wird, wuerde ich mich einzig auf das Wohl des Kindes konzentrieren.
Gruss
Christiane

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Das Strafmaß...

Antwort von Trini am 16.01.2006, 12:49 Uhr

richtet sich ja nach der Schwer der tat.

Und gerade Mißbrauch hat viele Facetten.

Wie ich gerade lesen konnte, ist ja noch nicht einmal geklärt, ob Dein Kind bekleidet war. Also ist es wohl nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen??

So unangenehm es für Euch ist - so kann in diesem Fall auch kein Richter auf die Höchststrafe erkennen.

Trini

PS: Im übrigen bin ich AUCH der Meinung, daß das deutsche Recht im Strafmaß oft Eigentumsdelikte sehr viel härter bestraft als Körperveletzungen. Habe gerade von einem Urteil gesehen: tödlicher Verkehrsunfall (bei illegalem Autorennen)- ein Monat Fahrverbot und eine lächerliche Geldstrafe.

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Re: Das Strafmaß...

Antwort von Meli 23 am 16.01.2006, 13:26 Uhr

Es war selbsts für die polizei klar, dass es unter der kleidung gechah, ausschlaggebend war für die staatsanwältin dass jasmin es beim gutachten nicht sagte. obwohl sie es davor schon so vielen erzählen musste.

zudem muss ich sagen dass ich mich von ihrem vater schon vor ihrer geburt getrennt ahtte, und das jugendamt bestätigte das ich den kontakt zwischen den beiden immer beführwortete. nach dem er sich zuerst nicht meldete, war ich dann froh als der kontakt bestand da sie ihn sehr mochte. Ich hätte nie gedacht das er zu sowas fähig wär...
aber wer erwartet das schon von einem??

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Re: Paragraph hin oder her, so ein Schwein gehört ins Gefängnis oder noch besser Ding ab!!!

Antwort von mini99 am 16.01.2006, 13:37 Uhr

Hallo!
Ich weiß nicht was ich sagen soll! Das ist so schrecklich und meiner Meinung nach gehört bei sowas kein Paragraph her, sondern ein Messer und das Ding abgeschnitten!!! Die Gesetzte sind in vielen Fällen beschissen und wer da was anderes sagt oder sowas verharmlosen möchte ist nicht ganz dicht im Kopf!!!
Wünsche deiner Tochter alles Gute und das sie dieses schreckliche Ereignis irgendwann verarbeiten bzw. vergessen kann!!!
Traude

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Re: Paragraph hin oder her, so ein Schwein gehört ins Gefängnis oder noch besser Ding ab!!!

Antwort von brockdorf am 16.01.2006, 13:47 Uhr

guck dir mal "the woodsmen" an!

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Oder les mal das Buch:

Antwort von Frosch am 16.01.2006, 14:07 Uhr

"Der Nachbar" von Minette Walters.

Da wird übel beschrieben, wohin Haß führen kann.

LG Antje

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Was ist gerecht??

Antwort von Leena am 16.01.2006, 15:50 Uhr

Zunächst einmal tut es mir wirklich leid, und ich verstehe absolut nicht, wie irgendein Elternteil so etwas seinem eigenen Kind (oder überhaupt irgendeinem KIND) antun kann.

Trotzdem haben wir in der BRD ein Rechtssystem, das nicht auf Rache und Strafe, sondern in erster Linie auf Resozialisierung des Täters ausgelegt ist. Und der Richter kann auch nicht unbedingt danach entscheiden, was er glaubt, sondern er muss sich an die vorliegenden Beweise halten, und eventuelle Zweifel gehen da grundsätzlich zu Gunsten des Beschuldigten. Wenn es also nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde, dass die Berührung auf der Haut und eben NICHT (nur?) auf der Kleidung stattfand, dann muss der Richter zugunsten des Beschuldigten davon ausgehen, dass sie auf der Kleidung waren... Wenn laut Deine Tochter also bei der polizeilichen Vernehmung davon gesprochen hat, dass es auf der Haut war, bei der Vernehmung durch die Gutachter jedoch dies nicht hinreichend eindeutig so ausgesagt hat, so dass die Gutachter nicht sicher davon ausgehen konnte, ob er das Kind auf der Kleidung oder auf der Haut berührt hat, so hat der Richter nicht wirklich viel Spielraum... "gerecht" oder "nicht gerecht" gibt es da nicht unbedingt. :-/

Und für einen Ersttäter (war Dein Ex doch, oder?) und einen, zumindest laut Gutachten, "unklaren" Fall ist das Urteil mit 12 Monaten zur Bewährung und 80 Sozialstunden schon relativ hoch, schätze ich. (Bewährung - wie gesagt, es geht in unserem Rechtssystem nicht um Rache oder Strafe, sondern darum, den Täter letztlich wieder zu resozialiseren.)

Und was die Frage betrifft, ob Dein Ex "krank" ist oder so etwas "wieder macht" - ich denke, das können Laien nicht beurteilen und Fachleute in den meisten Fällen auch nicht unbedingt. So kann man dazu jedenfalls nicht wirklich etwas sagen... Besteht denn die Gefahr, dass sich so etwas Deiner Tochter gegenüber wiederholen könnte? Das wäre natürlich absolut schrecklich... Ich nehme an, im Moment findet kein Umgang mit dem Vater statt, oder der Umgang wurde gerichtlich ausgesetzt?

Hast Du Dich denn schon einmal an eine Opferschutzorganisation wie den "Weißen Ring" o.ä. gewandt? Die sind doch eigentlich sehr engagiert, was die Betreuung der Opfer noch einer solchen Tat anbelangt... was unser Rechtssystem definitiv nicht leistet, da hast Du völlig recht. :-(

Ansonsten - natürlich hast Du auch recht, dass unser Rechtssystem Eigentumsdelikte tendentiell stärker mit Strafe bedroht als Delikte wie Körperverletzung, Missbrauch etc., dies hat historische Gründe, und ob dies wirklich so richtig ist, bzw. ob dies heute noch richtig ist, darüber kann man sicherlich streiten. Dennoch ist Dein Vergleich zwischen der "milden" :-/ Strafe, die Dein Ex für den Missbrauch bekommen hat, und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht ganz passend - glaube mir, ich habe beruflich mit Steuerhinterziehung zu tun, und da muss es wirklich schon SEHR heftig kommen, damit ein Angeklagter wegen Steuerhinterziehung tatsächlich ins Gefängnis muss.

Oder auch der Vergleich mit dem Lidl-Erpresser, der seinerzeit zu einer Haftstrafe von4 Jahren und neun Monaten verurteilt worden war - das war "räuberische Erpressung" (§ 255 StGB, zu bestrafen wie Raub), da der Tätung die Erpressung unter "Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" begangen hat, und entsprechend beträgt der Strafrahmen für eine solche Tat nach dem StGB mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Außerdem hat der Täter dort "Rotkohlgläser, Frischkäse - und Wurstpackungen mit Salz oder Spiritus präpariert", und meiner Meinung nach ist es grundsätzlich eine bloße Schutzbehauptung, wenn er erklärte, er habe extra kein Gift verwandt und die Manipulationen so gestaltet, dass jeder Kunde sie habe sehen können - meine Güte, es gibt auch kurzsichtige/blinde Kunden, die so etwas eben nicht hätten sehen können, und besonders gesundheitsfördernd ist Spiritus und Salz auch nicht - zumal Salz in relativ geringen Dosen für Kinder schon tödlich sein kann, und bei einer Verkettung unglücklicher Umstände hätte es dabei sehr wohl Tote geben können (z.B. ein "versalzener" Joghurt, ein Kind will den nicht essen, das Elternteil denkt, es stellt sich nur an, probiert nicht selbst davon und nötigt das Kind, den Joghurt samt Salz aufzuessen - auszuschließen wäre so etwas nicht, oder?!?). Außerdem musst Du bedenken, dass der Lidl-Erpresser bereits 1985 wegen 10 (!) Banküberfällen zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war, er also wegen Raubes einschlägig vorbestraft war... so etwas führt auch zu einer höheren Strafe als bei einem "Ersttäter".

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Re: Ist das gerecht??

Antwort von letti04 am 16.01.2006, 21:52 Uhr

Hallo zusammen,


und wieder einmal beweist es, daß unser Staat die Täter schützt und nicht die Opfer.Leider immer öfter!!!

Und was das StGB angeht, finde ich, gehört es mal gründlich überholt und verschärft!!!!!

Ich als Mutter müsste mich echt beherrschen, daß ich so einen Verbrecher nicht in den Sack schiesse!!

(Bitte entschuldigt, das war jetzt die emotionale Seite)

Liebe Grüsse und alles, alles Gute

Birgit

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