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Geschrieben von Biene am 07.02.2005, 21:12 Uhr

Ich würde mit AUsdrucken der Seite

einfach mal zur Polizei....geht aber nur, wenn er Namen nennt oder die Personen 'erkennbar' genannt sind.

Ob er Geld für die HP bekommt? Ob sich das mit seinen sonstigen Bezügen verträgt???

Viel Erfolg!!!
LG

LG

 
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