Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von krissie am 05.08.2004, 22:01 Uhr

Heirat

Hallo,

euer Kind hat direkt m.W. keine Nachteile, ihr könnt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, Euch den Nachnamen aussuchen und erbberechtigt ist es auch.

Es ist allerdings so, dass einer von Euch bzw. ihr beide zunächst Nachteile finanzieller Art habt, wenn ihr nicht beide nach der Geburt (mit ähnlichem Gehalt) arbeitet. Wenn nur noch einer verdient, habt ihr als Ehepaar steuerliche Vorteile. Und der, der nix verdient im Falle der Trennung auch höhere Unterhaltsansprüche. (Diese Ansprüche können allerdings auch einen Nachteil bedeuten, wie wir gerade im Bekanntenkreis sehen, da muss sie ihren fremdgegangenen, nun leider "arbeitsunfähigen" Ex unterhalten.)
Wegen des Erbes sollte man vermutlich ein Testament zugunsten des Partners aufsetzen.

Also, wenn ihr heiraten wollt, könnt ihr es sicher auch nach der Geburt noch in Ruhe angehen.

LG Kristina

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.