Geschrieben von krissie am 05.08.2004, 22:01 Uhr |
Heirat
Hallo,
euer Kind hat direkt m.W. keine Nachteile, ihr könnt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, Euch den Nachnamen aussuchen und erbberechtigt ist es auch.
Es ist allerdings so, dass einer von Euch bzw. ihr beide zunächst Nachteile finanzieller Art habt, wenn ihr nicht beide nach der Geburt (mit ähnlichem Gehalt) arbeitet. Wenn nur noch einer verdient, habt ihr als Ehepaar steuerliche Vorteile. Und der, der nix verdient im Falle der Trennung auch höhere Unterhaltsansprüche. (Diese Ansprüche können allerdings auch einen Nachteil bedeuten, wie wir gerade im Bekanntenkreis sehen, da muss sie ihren fremdgegangenen, nun leider "arbeitsunfähigen" Ex unterhalten.)
Wegen des Erbes sollte man vermutlich ein Testament zugunsten des Partners aufsetzen.
Also, wenn ihr heiraten wollt, könnt ihr es sicher auch nach der Geburt noch in Ruhe angehen.
LG Kristina
- Heirat - ambar 05.08.04, 19:29
- Re: Heirat - Moneypenny77* 05.08.04, 20:02
- Re: Heirat - Ellert 05.08.04, 20:56
- Re: Heirat - Murmeline 06.08.04, 8:20
- Ihr argumentiert aber sehr einseitig! m.T. - krissie 06.08.04, 10:28
- Re: Ihr argumentiert aber sehr einseitig! m.T. - Murmeline 06.08.04, 12:27
- Ihr argumentiert aber sehr einseitig! m.T. - krissie 06.08.04, 10:28
- Re: Heirat - Murmeline 06.08.04, 8:20
- Re: Heirat - Ellert 05.08.04, 20:56
- Re: Heirat - krissie 05.08.04, 22:01
- klar heiratet man aus Liebe ! - ellert 06.08.04, 11:05
- Re: Heirat - Benedikte 06.08.04, 11:48
- Re: Heirat - Moneypenny77* 05.08.04, 20:02