Geschrieben von Doreen73 am 16.03.2006, 15:34 Uhr |
Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle
Prinzipiell ist es die Aufgabe des AN seinen Gehaltszettel zu überprüfen und diverse Unregelmäßigkeiten entsprechend zu monieren. Das und nur das ist der rechtlich RICHTIGE Weg, wenn im Endeffekt so etwas passiert wie bei Jo2003.
ABER !!!
Selbstverständlich ist die Personalstelle ebenso verpflichtet, sachlich richtige Lohnabrechnungen zu erstellen, schließlich ist das deren Job, zu welchem ohnehin ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl zählen sollte.
Dahingehend gibt es hier eindeutig auch eine Teilschuld seitens der Personalstelle.
Es nützt Dir zwar jetzt wahrscheinlich nichts mehr, aber es hätte eigentlich eine Ankündigung des Fehlers (schriftlich) und ggf. eine Ratenzahlung vereinbart werden können.
Und - das geht den Betriebsrat sehr wohl etwas an !!! Leider muß man immer den Kampfanzug rausholen, durchladen und in den Krieg ziehen, wenn man heute sein Recht bekommen möchte. Aber wer hat schon Kraft permanent ohne Deckung zu schießen ????
Nichts für ungut und viele verständnisvolle Grüße von
Doreen
- Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle - Jo2003 16.03.06, 14:34
- Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle - Urri11 16.03.06, 14:55
- Re: Betriebsrat, ja, ja..... - JoVi66 16.03.06, 15:04
- Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle - agnes9999 16.03.06, 15:11
- Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle - Doreen73 16.03.06, 15:34
- Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle - Petra28 16.03.06, 16:48