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Frage zu Privatinsolvenz

Frage zu Privatinsolvenz

Antarktika

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Kennt sich jemand damit aus? Folgende Situation: Vater 63 Jahre alt, wird bald 64, arbeitet Vollzeit Mutter 64 Jahre alt, wird bald 65, Hausfrau ohne Einkommen Tochter, 31 Jahre alt, ohne Einkommen, zurzeit schwer krank, voraussichtlich in 2 bis 4 Jahren hoffentlich gesund Alle drei leben zusammen in einer Mietwohnung. Eltern sind verschuldet und denken über Privatinsolvenz nach. Ich kenne mich mit Privatinsolvenz überhaupt nicht aus. Stimmt es, dass man nach drei Jahren alle Schulden die man bis dahin noch nicht bezahlen konnte erlassen bekommt? Dürfen sie in ihrer Mietwohnung bleiben? Dürfen sie ihr Auto behalten? Es ist ein alter Gebrauchtwagen. Dürfen die Eltern ihr Einkommen oder Rente nach diesen 3 Jahren wieder vollständig behalten, also wird es nicht mehr gepfändet? Hat die Privatinsolvenz der Eltern Auswirkungen auf die erwachsene Tochter die bei ihnen lebt? Wenn sie doch wieder früher als in 3 Jahren gesund wird und arbeitet, wir ihr Einkommen auch gepfändet? Wir ihr Einkommen gepfändet wenn sie nach den 3 Jahren Privatinsolvenz ihrer Eltern wieder arbeitet? Die Tochter ist nicht verschuldet, besitzt keinerlei Vermögen und kein Einkommen. Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, gerne auch per Privatnachricht. Liebe Grüsse


Caot

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Braucht Ihr so oder so. Vor Ort.


Antarktika

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Antwort auf Beitrag von Antarktika

Ja das habe ich ihr auch gesagt, dass ihre Eltern zur Schuldnerberatung gehen sollen. Dort kann man ja am besten individuell beraten werden. Sie meinte sie gehen erst in ein paar Wochen und sie macht sich große Sorgen und ich wollte sie ein wenig beruhigen und dachte mir ich google mal kurz. Ich war dann aber beim googlen etwas überfordert weil das ein sehr umfangreiches Thema ist mit dem ich mich gar nicht auskenne und habe auch widersprüchliche Aussagen gefunden. Ich dachte dann eventuell weiss jemand von euch etwas dazu. Aber gut dann wird sie wohl warten müssen bis ihre Eltern sich beraten lassen. Es wird bestimmt alles gut werden. Ich wünsche ihr und ihrer Familie viel Glück und dass sie wieder gesund wird. Huch ich sehe gerade dass ich vergessen habe zu schreiben dass ich für eine Freundin frage. Ich hatte mich schon gewundert dass jemand schreibt dass WIR zur Schuldnerberatung müssen. Ich wünsche euch allen einen wunderschönen Sommertag!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Antarktika

Sie werdet nicht um eine Schuldnerberatung herumkommen. Meine Bekannte hatte PI und durfte das Auto nicht behalten, sie musste es quasi rauskaufen was für mich null Sinn ergab denn wer kein Geld hat wie soll der das denn zahlen ? Der damals noch bei Ihr lebende Sohn hatte mit der PI nichts zu tun , aus der Wohnung raus musste sie auch nicht - wohin hätte sie denn gehen sollen ? Von was lebt denn die Tochter ohne Einkommen, Grundsicherung oder ggf Pflegegeld ? So einfach wird das hier keiner beantworten können, die Schuldnerberatung kann auch mit Gläubigern verhandeln, ist immer eine Einzelfallsache, auch wie hoch die Schulden sind. Meine Bekannte hat aus der Sache leider nichts gelernt, sie macht nach Ablauf der Zeit wieder Schulden wie vorher, in der Zeit der PI hat sie sich auch gerne was von anderen privat geliehen


Mitglied inaktiv

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Jeder Fall ist da individuell. Deshalb kann man da von außen nicht helfen, wenn man kein Schuldnerberater ist. Mein Nachbar war in PI und durfte nix haben. Auch kein Auto. Die Mietwohnung durfte er natürlich behalten. Aber nach drei Jahren werden die Schulden nicht erlassen. Ich weiß es nicht genau, aber waren das nicht 7 Jahre? Mein Nachbar hat aber nicht daraus gelernt und sofort danach erneut Schulden gemacht.


Ellert

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da waren es auch 7 Jahre, aber ist schon eine Weile her, ggf hat sich das geändert ? Sie musste auch immer noch lange die Kontoauszüge vorliegen, drum hat sie sich alles nur in bar geliehen was sie von Freunden bekam


Frida19

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o,T.


Mitglied inaktiv

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Ja, dann sind es wohl jetzt nur noch drei Jahre. Meiner Meinung nach viel zu kurz. Mein Nachbar hatte sogar weiterhin ein Auto, wurde halt nur auf seinen Vater zugelassen. naja, draus gelernt hat er nicht.


peekaboo

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https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/privatinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417#:~:text=Eröffnung%20des%20Insolvenzverfahrens-,Wie%20lange%20dauert%20das%20Verbraucherinsolvenzverfahren%3F,dem%2001.10.2020%20beantragt%20wurden.


JanneKiese

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Viele deiner Fragen kommen auf die Umstände an. Die Mietwohnung werden sie behalten dürfen, außer es ist eine Villa, die 2000Euro im Monat oder mehr kostet. Das Auto dürfen sie behalten, wenn es nicht zu viel Wert hat. Das müsste geprüft werden. Da können auch weitere Gründe eine Rolle spielen, z. B. wie dringend ein Auto gebraucht wird. Die Insolvenz dauert drei Jahre. Die Tochter betrifft es nicht, gibt ja kein Sippenhaft. Also sie muss weder etwas zahlen, noch wird irgendwas zunichte irgendwo vermerkt. Wenn nur einer der beiden Schulden gemacht hat, könnte auch nur er/sie in die Privatinsolvenz. Wie viel man behalten darf, hängt von der Höhe des Einkommens und z. T. den Ausgaben (z. B. Unterhalt) ab. Je mehr man hat, desto mehr darf man auch behalten. Grundsätzlich ist eine Privatinsolvenz sehr unkompliziert, so unkompliziert, dass ich manchmal denke, dass es einigen so zu leicht gemacht wird. Man braucht einen Schuldnerberater und bekommt dann einen Insolvenzverwalter (Anwalt), bei dem man dann eine Menge Papierkram abgeben muss, wobei man sich am besten vom Schuldnerberater unterstützen lässt. Man muss nicht mal alle Unterlagen dabei haben, die Berater sind einiges „gewohnt“ und helfen auch Leuten, die nicht nur ihre Finanzen, sondern ihr ganzes Leben aus dem Blick verloren haben. Nach den drei Jahren ist man, vorausgesetzt man macht keine neuen Schulden und kommt seinen Verpflichtungen nach (Zettel ausfüllen, Einkommensteuererklärungen einreichen und auf sehr seltene Nachfragen antworte), das heißt, dann wird nichts mehr gepfändet. Selten passiert das dennoch, weil die Meldung über die „bestandene“ Insolvenz irgendwo nicht eingegangen ist, aber dann schickt man das Schreiben und die Pfändung wird zurückgenommen. Also, kurz um, drei Jahre überstehen und alle Schulden (außer Unterhaltsschulden und Geldstrafen etc.) los sein…!


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Antarktika

Warum trägt die Mutter nicht zum Familieneinkommen bei? Warum hat die Tochter kein Einkommen? Krankengeld? Erwerbsminderungsrente? Wie hoch sind die Schulden und weshalb sind sie entstanden?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

würde ich mich auch fragen aber das war ja nicht die Frage der AP. Wenn die Tochter so krank ist wird sie ggf Pflegestufe haben und die Mutter pflegen, sprich dann das Pflegegeld bekommen